Wien - Vizekanzlerin FP-Chefin Susanne Riess-Passer äußerte am Dienstag nach dem Ministerrat Verständnis für die aktuelle Ortstafeldiskussion. Die Forderung des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider (F) sowie von FP-Klubobmann Peter Westenthaler nach Rücktritt des Verfassungsgerichtshofspräsidenten Ludwig Adamovich teilt sie allerdings nicht. Sie verwies darauf, dass Adamovichs Amtsperiode 2002 ausläuft: "Im Übrigen wird es nächstes Jahr ja ohnehin einen neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs geben." **** Die neue Ortstafelregelung müsse im Einvernehmen mit dem Land Kärnten gefunden werden, betonte Riess-Passer. Sie kritisierte, dass durch das VfGH-Urteil eine "Diskussion die längst beendet war" wieder auflebe. Österreich nehme mit seiner 25-Prozent-Klausel jedenfalls eine europaweite Vorbildfunktion ein. In anderen Ländern werde dies weit strenger gehandhabt, meinte Riess-Passer. Die Vizekanzlerin sprach sich für eine "Objektivierung" bei der Bestellung von Höchstrichtern aus: "Die Tatsache, dass es eine politische Diskussion über Verfassungsgerichtshofurteile gibt, hat damit zu tun, dass der Verfassungsgerichtshof immer politisch besetzt worden ist." Damit sei natürlich auch der Schluss möglich, dass es dort nicht nur um sachliche, sondern auch um politische Argumente gehe. Sie trete deshalb für unabhängig und objektiv bestellte Höchstrichter ein, meinte die Vizekanzlerin und verwies auf das "Demokratiepaket" der Regierungsparteien. Schüssel: "Rechtsstaatliche Garantie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) verwies auf die Fußballregelung, wonach Schiedsrichterentscheidungen Tatsachenentscheidungen sind: Ein Verfassungsurteil sei wie ein Schiedsrichterpfiff. Man müsse es zwar nicht mögen aber umsetzen. "Selbstverständlich gilt so ein Urteil für jedermann in ganz Österreich", betonte der Kanzler. Ein staatspolitisches Unbehagen angesichts der Rücktrittforderungen der FPÖ an Adamovich sei verständlich, meinte Schüssel, fügte aber hinzu: "Es ist mit einer klaren rechtsstaatlichen Garantie abgesichert, dass diese Forderung nicht umgesetzt werden kann. Denn es sind die Richter des Verfassungsgerichtshofs nicht absetzbar." Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) wollte auf die Ortstafeldiskussion nicht eingehen. Generell gelte aber: "Jeder Gerichtsentscheid ist zu respektieren, aber man muss ihn auch kritisieren können", so Böhmdorfer. (APA)