Kärnten
Riess-Passer: Adamovich geht ohnehin 2002
Vizekanzlerin nicht für Rücktrittsforderung
Wien - Vizekanzlerin FP-Chefin Susanne Riess-Passer äußerte
am Dienstag nach dem Ministerrat Verständnis für die aktuelle
Ortstafeldiskussion. Die Forderung des Kärntner Landeshauptmanns Jörg
Haider (F) sowie von FP-Klubobmann Peter Westenthaler nach Rücktritt
des Verfassungsgerichtshofspräsidenten Ludwig Adamovich teilt sie
allerdings nicht. Sie verwies darauf, dass Adamovichs Amtsperiode
2002 ausläuft: "Im Übrigen wird es nächstes Jahr ja ohnehin einen
neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs geben." **** Die neue Ortstafelregelung müsse im Einvernehmen mit dem Land
Kärnten gefunden werden, betonte Riess-Passer. Sie kritisierte, dass
durch das VfGH-Urteil eine "Diskussion die längst beendet war" wieder
auflebe. Österreich nehme mit seiner 25-Prozent-Klausel jedenfalls
eine europaweite Vorbildfunktion ein. In anderen Ländern werde dies
weit strenger gehandhabt, meinte Riess-Passer.
Die Vizekanzlerin sprach sich für eine "Objektivierung" bei der
Bestellung von Höchstrichtern aus: "Die Tatsache, dass es eine
politische Diskussion über Verfassungsgerichtshofurteile gibt, hat
damit zu tun, dass der Verfassungsgerichtshof immer politisch besetzt
worden ist." Damit sei natürlich auch der Schluss möglich, dass es
dort nicht nur um sachliche, sondern auch um politische Argumente
gehe. Sie trete deshalb für unabhängig und objektiv bestellte
Höchstrichter ein, meinte die Vizekanzlerin und verwies auf das
"Demokratiepaket" der Regierungsparteien.
Schüssel: "Rechtsstaatliche Garantie
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) verwies auf die
Fußballregelung, wonach Schiedsrichterentscheidungen
Tatsachenentscheidungen sind: Ein Verfassungsurteil sei wie ein
Schiedsrichterpfiff. Man müsse es zwar nicht mögen aber umsetzen.
"Selbstverständlich gilt so ein Urteil für jedermann in ganz
Österreich", betonte der Kanzler. Ein staatspolitisches Unbehagen
angesichts der Rücktrittforderungen der FPÖ an Adamovich sei
verständlich, meinte Schüssel, fügte aber hinzu: "Es ist mit einer
klaren rechtsstaatlichen Garantie abgesichert, dass diese Forderung
nicht umgesetzt werden kann. Denn es sind die Richter des
Verfassungsgerichtshofs nicht absetzbar."
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) wollte auf die
Ortstafeldiskussion nicht eingehen. Generell gelte aber: "Jeder
Gerichtsentscheid ist zu respektieren, aber man muss ihn auch
kritisieren können", so Böhmdorfer. (APA)