Inland
Kärnten: Freispruch für Krumpendorfer Bürgermeister Pirker
100.000 Schilling Provision erhalten, doch Delikt war verjährt
Klagenfurt - Freispruch für den Krumpendorfer BürgermeisterHelmut Pirker: Die gegen ihn erhobene Anklage wegen Untreue, nämlichAnnahme von 100.000 Schilling beim Verkauf einer Liegenschaft, istlaut dem Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt gesprochenen Urteilhinfällig, da das Delikt, so die Richterin, bereits verjährt ist. DerStaatsanwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.Grundstücksprovision
Pirker hatte vor einigen Jahren von den Verkaufsabsichten einerKrumpendorfer Bürgerin gehört. Diese wollte ein Grundstück samtPension um etwa zwölf Millionen Schilling veräußern. Dafür sei ihmein Betrag von 500.000 Schilling als Provision in Aussicht gestelltworden. Schließlich fand der Bürgermeister eine damals 85-jährigeKäuferin, die ein Seniorenwohnheim errichten wollte. Um sich dieGrunderwerbssteuer zu ersparen, sollte die Gemeinde als Betreiberfungieren, im Gegenzug dafür die Käuferin lebenslang versorgt werden.
Die Verkäuferin der Liegenschaft sagte vor Gericht aus, dass sieim Dezember 1995 erstmals mit einer Provisionsforderung desBürgermeisters konfrontiert worden war. Er habe von 500.000 Schillinggesprochen. Als Kaufpreis seien ihr 8,35 Mill. Schilling angebotenworden. "Weil ich in einer sehr schwierigen finanziellen Lage war,habe ich zu beidem Ja gesagt", erklärte die Frau. Sie habe Pirkerauch 100.000 Schilling in einem Kuvert übergeben. Monate später habedieser weitere 400.000 Schilling gefordert, was er vor Gerichtbestritt. "Ich habe nur nachgefragt", erklärte der Bürgermeister.Aufgeflogen war der Handel mit Provisionszahlungen im Amt nicht durcheine Anzeige der Verkäuferin, sondern durch Medienberichte.
Richterin: "Zweifle nicht an den Vorwürfen, aber..."
Pirker hatte als Beschuldigter stets beteuert, alles zum Wohl derGemeinde getan zu haben. Staatsanwalt Gottfried Kranz sah in derAnnahme der Provision jedoch eine Kaufpreisminderung zum Schaden derWörthersee-Gemeinde und sagte im Plädoyer: "Diese Zahlung, dieteilweise als Parteispende weiterverwendet wurde, ist zwar nur einNebengleis in diesem Prozess, wirft aber ein gewisses Licht auf denBürgermeister."
Richterin Michaela Wietrzyk sah ebenfalls eine Schuld des60-Jährigen, sprach ihn aber aus rechtlichen, nicht aus inhaltlichenGründen frei: "Ich bezweifle nicht, dass Pirker 100.000 Schillingerhielt und 400.000 Schilling nachforderte. Aber einVermögensnachteil für die Gemeinde ist nicht feststellbar, da seineVerhandlungen den Kaufpreis von elf Millionen auf 8,35 MillionenSchilling drückten. Da davon auszugehen ist, dass das Geschenk imDezember 1995 versprochen wurde, sind der Vorwurf der Untreue und diemöglichen Anklagepunkte der Geschenkannahme im Amt und des Betrugesbereits verjährt." (APA)