Wien - Ausländischen Investmentfondsanbieter in Österreich verspüren in ihrem Kampf um steuerliche Gleichbehandlung nach einem informellen Gespräch am Dienstag mit einem Vertreter der EU-Kommission "Rückenwind aus Brüssel". Heute noch werde eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Sicherungsbesteuerung, auf deren Beseitigung man binnen 18 bis 36 Monaten hofft, eingereicht, kündigte Österreich-Geschäftsführer von Fidelity Investments, Dirk Herrmann, am Mittwoch vor Journalisten in Wien. Seitens des EU-Vertreters sei man ausdrücklich zu diesem Schritt aufgefordert worden, so Herrmann. In Brüssel habe "Verwunderung über diese zweite Wettbewerbsdiskriminierung im Finanzbereich" geherrscht. Zudem ist es laut Herrmann nur noch eine Frage von Wochen, bis die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EUGh) eine Klage gegen die Republik Österreich wegen der Rentenfonds-Besteuerung einbringen wird. Schadenersatzklage gegen die Republik geplant Außerdem planen die ausländischen Fondsanbieter eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich. "Es widerstrebt uns innerlich, die Republik zu verklagen, aber wir haben keine anderen Möglichkeiten", so JPMorgan Fleming-Geschäftsführer Berndt May. Sollten die umstrittenen Regelungen inzwischen fallen, würde man "überhaupt nichts tun". Die Erfolgsaussichten der Klage bezeichnete May als gut, es bedürfe jedoch noch einer Entscheidung, wann und wie die Klage erfolgen solle, und einer Bemessung der Schadenssumme. Wie berichtet, ist jede inländische Depotbank seit dem Inkrafttreten des Kapitalmarktoffensive-Gesetz am 1. Jänner 2001 verpflichtet, jährlich 2,5 Prozent des Gesamtwerts ausländischer Fondsanteile als Sicherungssteuer abzuführen, falls der Fondsinhaber seine Auslandsfondsbestände nicht gegenüber dem Finanzamt offenlegt. Durch diese Regelung ist es laut Herrmann bei ausländischen Anbietern zu einem "dramatischen Einbruch im Direktvertrieb auf praktisch Null" gekommen. In der älteren Auseinandersetzung um die Rentenfonds-Besteuerung war die Beschwerde bereits vor rund drei Jahren bei der Kommission eingegangen. Die ausländischen Anbieter fühlen sich benachteiligt, da ihre Fonds im Gegensatz zu den endbesteuerten rot-weiß-roten Produkten der vollen Einkommenssteuer unterworfen sind. Nun hoffen die internationalen Fondsgesellschaften auf Gleichbehandlung binnen 12 Monaten im Rechtsweg. Die EUGh-Entscheidung könne nur in eine Richtung ausfallen, sonst würde die Kommission nicht klagen, gibt sich der JPMorgan Fleming-Geschäftsführer Berndt May siegessicher.(APA)