Wirtschaft
Auslandsfonds legen bei EU Beschwerde gegen Sicherungssteuer ein
Rentenfonds-Besteuerung bald vor EUGh
Wien - Ausländischen Investmentfondsanbieter in Österreich
verspüren in ihrem Kampf um steuerliche Gleichbehandlung nach einem
informellen Gespräch am Dienstag mit einem Vertreter der
EU-Kommission "Rückenwind aus Brüssel". Heute noch werde eine
Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Sicherungsbesteuerung, auf
deren Beseitigung man binnen 18 bis 36 Monaten hofft, eingereicht,
kündigte Österreich-Geschäftsführer von Fidelity Investments, Dirk
Herrmann, am Mittwoch vor Journalisten in Wien. Seitens des EU-Vertreters sei man ausdrücklich zu diesem Schritt
aufgefordert worden, so Herrmann. In Brüssel habe "Verwunderung über
diese zweite Wettbewerbsdiskriminierung im Finanzbereich" geherrscht.
Zudem ist es laut Herrmann nur noch eine Frage von Wochen, bis die
EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EUGh) eine Klage gegen
die Republik Österreich wegen der Rentenfonds-Besteuerung einbringen
wird.
Schadenersatzklage gegen die Republik geplant
Außerdem planen die ausländischen Fondsanbieter eine
Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich. "Es widerstrebt uns
innerlich, die Republik zu verklagen, aber wir haben keine anderen
Möglichkeiten", so JPMorgan Fleming-Geschäftsführer Berndt May.
Sollten die umstrittenen Regelungen inzwischen fallen, würde man
"überhaupt nichts tun". Die Erfolgsaussichten der Klage bezeichnete
May als gut, es bedürfe jedoch noch einer Entscheidung, wann und wie
die Klage erfolgen solle, und einer Bemessung der Schadenssumme.
Wie berichtet, ist jede inländische Depotbank seit dem
Inkrafttreten des Kapitalmarktoffensive-Gesetz am 1. Jänner 2001
verpflichtet, jährlich 2,5 Prozent des Gesamtwerts ausländischer
Fondsanteile als Sicherungssteuer abzuführen, falls der Fondsinhaber
seine Auslandsfondsbestände nicht gegenüber dem Finanzamt offenlegt.
Durch diese Regelung ist es laut Herrmann bei ausländischen Anbietern
zu einem "dramatischen Einbruch im Direktvertrieb auf praktisch Null"
gekommen.
In der älteren Auseinandersetzung um die Rentenfonds-Besteuerung
war die Beschwerde bereits vor rund drei Jahren bei der Kommission
eingegangen. Die ausländischen Anbieter fühlen sich benachteiligt, da
ihre Fonds im Gegensatz zu den endbesteuerten rot-weiß-roten
Produkten der vollen Einkommenssteuer unterworfen sind. Nun hoffen
die internationalen Fondsgesellschaften auf Gleichbehandlung binnen
12 Monaten im Rechtsweg. Die EUGh-Entscheidung könne nur in eine
Richtung ausfallen, sonst würde die Kommission nicht klagen, gibt
sich der JPMorgan Fleming-Geschäftsführer Berndt May siegessicher.(APA)