Brüssel - Die Europäische Kommission will Österreich wegen zu hoher Steuerbelastung von selbst importierten Autos vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagen. Wie die Behörde am Mittwoch in Brüssel mitteilte, benachteiligen die Regelungen zur österreichischen Normverbrauchsabgabe (NoVA) ihrer Ansicht nach aus dem Ausland eingeführte Autos. Solche Diskriminierungen verstießen gegen das EU-Recht. Wie die EU-Kommission ausführt, wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bei einem in Österreich beim Händler gekauften Wagen auf den tatsächlichen Kaufpreis erhoben, bei einem von Privatpersonen im EU-Ausland gekauften Wagen werde dagegen der höhere Listenpreis von Neuwagen bzw. der mittlere Kauf- und Verkaufspreis österreichischer Händler für eingeführte Gebrauchtwagen zu Grunde gelegt. Dies könne zu einer höheren Steuerbelastung bei selbst importierten Wägen führen. Gebrauchtwagen besonders benachteiligt Bei Erhebung der NoVA werden Importwagen gegenüber in Österreich gekauften Wagen auch in anderer Hinsicht benachteiligt, stellt die EU-Kommission fest. Der tatsächliche Kaufpreis von Kraftfahrzeugen, die Privatpersonen im Ausland kauften, werde nur dann als NoVA-Bemessungsgrundlage akzeptiert, wenn die Käufer die Förmlichkeiten beim Grenzübertritt erledigten. Für private Käufer im Inland falle diese Bedingung weg, weil der Lieferant und nicht der Käufer eine Steuererklärung abgeben und die Steuer bezahlen müsse. Ein weiterer Steuervorteil entstehe dem Kunden, der in Österreich einen Wagen kaufe, dadurch, dass die Steuerschuld erst am Ende des Kalendermonats bezahlt werden müsse, in dem der Wagen geliefert worden sei. Bei Wagen, die von Privatpersonen eingeführt werden, ist die Steuerschuld dagegen bereits am Tag der Zulassung fällig. Auch auf eingeführte Gebrauchtwagen riskiert der Private, eine erhöhte NoVA bezahlen zu müssen - während im Inland verkaufte Gebrauchtfahrzeuge von der Steuer befreit sind. Der NoVA-Satz wird nämlich dann um 20 Prozent erhöht, wenn die Steuer nicht in der österreichischen Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage enthalten ist. Das betrifft Gebrauchtwagen, die im Ausland gekauft wurden und damit nicht der österreichischen Mehrwertsteuer unterliegen, da diese Steuer bereits im Ausland bei Neukauf und Erstzulassung vom Vorbesitzer entrichtet wurde. In- und ausländische Neuwagen unterliegen der österreichischen Mehrwertsteuer.(APA)