Wirtschaft
Brüssel verklagt Österreich wegen Steuer auf Auto-Eigenimporte
Bei Eigenimporten wird Listenpreis statt tatsächlicher Kaufpreis als Basis für NoVA zu Grunde gelegt
Brüssel - Die Europäische Kommission will Österreich wegen
zu hoher Steuerbelastung von selbst importierten Autos vor dem
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagen. Wie die Behörde am
Mittwoch in Brüssel mitteilte, benachteiligen die Regelungen zur
österreichischen Normverbrauchsabgabe (NoVA) ihrer Ansicht nach aus
dem Ausland eingeführte Autos. Solche Diskriminierungen verstießen
gegen das EU-Recht. Wie die EU-Kommission ausführt, wird die Normverbrauchsabgabe
(NoVA) bei einem in Österreich beim Händler gekauften Wagen auf den
tatsächlichen Kaufpreis erhoben, bei einem von Privatpersonen im
EU-Ausland gekauften Wagen werde dagegen der höhere Listenpreis von
Neuwagen bzw. der mittlere Kauf- und Verkaufspreis österreichischer
Händler für eingeführte Gebrauchtwagen zu Grunde gelegt. Dies könne
zu einer höheren Steuerbelastung bei selbst importierten Wägen
führen.
Gebrauchtwagen besonders benachteiligt
Bei Erhebung der NoVA werden Importwagen gegenüber
in Österreich gekauften Wagen auch in anderer Hinsicht benachteiligt,
stellt die EU-Kommission fest. Der tatsächliche Kaufpreis von
Kraftfahrzeugen, die Privatpersonen im Ausland kauften, werde nur
dann als NoVA-Bemessungsgrundlage akzeptiert, wenn die Käufer die
Förmlichkeiten beim Grenzübertritt erledigten. Für private Käufer im
Inland falle diese Bedingung weg, weil der Lieferant und nicht der
Käufer eine Steuererklärung abgeben und die Steuer bezahlen müsse.
Ein weiterer Steuervorteil entstehe dem Kunden, der in Österreich
einen Wagen kaufe, dadurch, dass die Steuerschuld erst am Ende des
Kalendermonats bezahlt werden müsse, in dem der Wagen geliefert
worden sei. Bei Wagen, die von Privatpersonen eingeführt werden, ist
die Steuerschuld dagegen bereits am Tag der Zulassung fällig.
Auch auf eingeführte Gebrauchtwagen riskiert der Private, eine
erhöhte NoVA bezahlen zu müssen - während im Inland verkaufte
Gebrauchtfahrzeuge von der Steuer befreit sind. Der NoVA-Satz wird
nämlich dann um 20 Prozent erhöht, wenn die Steuer nicht in der
österreichischen Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage enthalten ist.
Das betrifft Gebrauchtwagen, die im Ausland gekauft wurden und damit
nicht der österreichischen Mehrwertsteuer unterliegen, da diese
Steuer bereits im Ausland bei Neukauf und Erstzulassung vom
Vorbesitzer entrichtet wurde. In- und ausländische Neuwagen
unterliegen der österreichischen Mehrwertsteuer.(APA)