Ökologie
WWF kritisiert Umsetzung der EU-Naturschutz-Richtlinien
Studie ergab: Kein Bundesland hat bis heute alle seine relevanten Gesetze adaptiert
Wien - Kritik an der Umsetzung der
EU-Naturschutz-Richtlinien in internationales Rechte übt jetzt der
World Wildlife Fund for Nature (WWF). Grund dafür ist eine Studie der
Organisation, die jetzt veröffentlicht wurde. Dabei wurden das Jagd-,
das Fischerei- und das Naturschutzgesetz aller neun Bundesländer
überprüft. Fazit: Kein Bundesland habe bis heute alle seine
relevanten Gesetze adaptiert. "Mehr als sechs Jahre nach Ablauf der Frist besteht immer noch
heilloses Chaos bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) und
der Vogelschutz-Richtlinie in nationales Recht", meinte Gerald
Pfiffinger, WWF Natura 2000-Experte. Tirol bilde dabei das absolute
Schlusslicht. Hier würden bis heute gänzlich die Überarbeitung der
Naturschutz sowie der Jagdgesetze fehlen. "Wenn die Länder nicht
baldigst reagieren, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof", sagte Pfiffinger.
Österreich trotz Mahnung säumig
Österreich sei trotz Mahnschreiben der Europäischen Kommission
weiterhin bei der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinien
säumig, so der WWF. Denn immer noch würden laut Studie 27
Landesgesetze den Naturschutz regeln. Österreich fehle es an einem
bundesweiten Naturschutzgesetz. Denn trotz EU-Richtlinien sei
Österreichs Natur keinem einheitlichen überregionalen Gesetz
unterworfen, erklärte die Organisation.
Als Beispiel nannte der WWF den Flug eines Graureiher: In Wien
werde der Vogel durch das Jagdgesetz geregelt. Durch dieses werde er
ganzjährig geschont. "Fliegt er doch nur wenige Meter nach Westen,
ändert sich seine Rechtslage blitzartig, denn in Niederösterreich
darf er einige Monate geschossen werden", so die Organisation. (APA)