Wien - Kritik an der Umsetzung der EU-Naturschutz-Richtlinien in internationales Rechte übt jetzt der World Wildlife Fund for Nature (WWF). Grund dafür ist eine Studie der Organisation, die jetzt veröffentlicht wurde. Dabei wurden das Jagd-, das Fischerei- und das Naturschutzgesetz aller neun Bundesländer überprüft. Fazit: Kein Bundesland habe bis heute alle seine relevanten Gesetze adaptiert. "Mehr als sechs Jahre nach Ablauf der Frist besteht immer noch heilloses Chaos bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie in nationales Recht", meinte Gerald Pfiffinger, WWF Natura 2000-Experte. Tirol bilde dabei das absolute Schlusslicht. Hier würden bis heute gänzlich die Überarbeitung der Naturschutz sowie der Jagdgesetze fehlen. "Wenn die Länder nicht baldigst reagieren, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof", sagte Pfiffinger. Österreich trotz Mahnung säumig Österreich sei trotz Mahnschreiben der Europäischen Kommission weiterhin bei der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinien säumig, so der WWF. Denn immer noch würden laut Studie 27 Landesgesetze den Naturschutz regeln. Österreich fehle es an einem bundesweiten Naturschutzgesetz. Denn trotz EU-Richtlinien sei Österreichs Natur keinem einheitlichen überregionalen Gesetz unterworfen, erklärte die Organisation. Als Beispiel nannte der WWF den Flug eines Graureiher: In Wien werde der Vogel durch das Jagdgesetz geregelt. Durch dieses werde er ganzjährig geschont. "Fliegt er doch nur wenige Meter nach Westen, ändert sich seine Rechtslage blitzartig, denn in Niederösterreich darf er einige Monate geschossen werden", so die Organisation. (APA)