Natur
WWF über Umsetzung der EU-Naturschutz- Richtlinien wenig erbaut
Kritischer Blick auf die Bundesländer stellt "heilloses Chaos" fest
Wien - Kritik an der Umsetzung derEU-Naturschutz-Richtlinien in internationales Rechte übt jetzt derWorld Wildlife Fund for Nature (WWF). Grund dafür ist eine Studie derOrganisation, die jetzt veröffentlicht wurde. Dabei wurden das Jagd-,das Fischerei- und das Naturschutzgesetz aller neun Bundesländerüberprüft. Fazit: Kein Bundesland habe bis heute alle seinerelevanten Gesetze adaptiert. "Mehr als sechs Jahre nach Ablauf der Frist besteht immer nochheilloses Chaos bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) undder Vogelschutz-Richtlinie in nationales Recht", meinte GeraldPfiffinger, WWF Natura 2000-Experte. Tirol bilde dabei das absoluteSchlusslicht. Hier würden bis heute gänzlich die Überarbeitung derNaturschutz sowie der Jagdgesetze fehlen. "Wenn die Länder nichtbaldigst reagieren, droht Österreich eine Klage vor dem EuropäischenGerichtshof", sagte Pfiffinger.
Säumigkeiten
Österreich sei trotz Mahnschreiben der Europäischen Kommissionweiterhin bei der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtliniensäumig, so der WWF. Denn immer noch würden laut Studie 27Landesgesetze den Naturschutz regeln. Österreich fehle es an einembundesweiten Naturschutzgesetz. Denn trotz EU-Richtlinien seiÖsterreichs Natur keinem einheitlichen überregionalen Gesetzunterworfen, erklärte die Organisation.
Als Beispiel nannte der WWF den Flug eines Graureiher: In Wienwerde der Vogel durch das Jagdgesetz geregelt. Durch dieses werde erganzjährig geschont. "Fliegt er doch nur wenige Meter nach Westen,ändert sich seine Rechtslage blitzartig, denn in Niederösterreichdarf er einige Monate geschossen werden", so die Organisation. (APA)