Berlin - Prostituierte werden ab dem kommenden Jahr in Deutschland rechtlich und sozial besser gestellt. Nach Zustimmung des Bundestags ließ am Donnerstag auch der Bundesrat die Neuregelungen passieren. Damit haben Prostituierte künftig Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.Entgelt kann gerichtlich eingeklagt werden Außerdem können die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland in Zukunft ihr Entgelt gerichtlich einklagen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat räumte dem Freier mehr Rechte ein als zunächst geplant. Das Prostituiertengesetz sah ursprünglich vor, dass er vor Gericht nur vorbringen kann, nicht bezahlt zu haben, weil die verabredete Dienstleistung nicht erbracht worden sei. Jetzt kann er auch einwenden, die Forderung der Prostituierten sei bereits beglichen oder verjährt. Sittenwidrigkeit wird aufgehoben Mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz wird die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufgehoben. Prostitution und deren Förderung ist nicht mehr strafbar, wenn sie ohne Zwang ausgeübt wird. Die Regelungen gelten sowohl sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte in Bordellen. (APA/AP)