Wien - Heftige Kritik äußert der Rechnungshof (RH) am Gebaren der Artothek des Bundes, die derzeit als Teil einer Abteilung der Kunstsektion im Bundeskanzleramt geführt wird. Über die Artothek erfolgt die Sammlung und Verwaltung der Kunstankäufe des Bundes. Der RH moniert das Fehlen eines "zweckmäßigen Systems für die Inventarisierung und die Verleihtätigkeit" an Bundesdienststellen im In- und Ausland. Weder die genaue Anzahl der im Depot befindlichen Kunstwerke, noch Anzahl und Standort der verliehenen Werke wären exakt feststellbar gewesen. "Mangels genauer Unterlagen schätzte die Artothek, dass rund 20.000 Kunstwerke verliehen sind, davon rd. 2.400 an Museen", gibt der RH ein ungefähres Bild der Dimension der Ungenauigkeiten und präzisiert an anderer Stelle: "Der RH veranlaßte die Artothek im Juni 2000, die Standortkontrolle von rd. 5.100 Kunstwerken vorzunehmen. Die Artothek konnte nach drei Monaten lediglich die Standorte von 288 Kunstwerken benennen." Neben den offensichtlichen schweren Mängeln bei der Inventarisierung und Verwaltung, bei dem der Verbleib zahlreicher Bilder nicht geklärt werden konnte - so wurden allein in Wien 1996/97 bei einer Kontrolle 46 Kunstwerke in einem geschätzten Gesamtwert von 3,3 Mill. Schilling nicht aufgefunden und seither erst acht von ihnen lokalisiert -, kritisiert der RH auch die Tatsache, dass die Artothek in Wien seit 1982 in den "Prunkräumlichkeiten eines Wiener Innenstadtpalais" untergebracht wäre, für die monatlich rund 80.000 Schilling an Miete und Betriebskosten anfielen, gleichzeitig aber die klimatischen Bedingungen "unzureichend" wären und Brandschutzeinrichtungen sowie weitere Lagerflächen gänzlich fehlten. Der RH regt daher an, die "Auflösung der Artothek zu erwägen" und Kunstankäufe des Bundes künftig mittels Verträgen zwischen dem (ressortverantworlichen) Bundeskanzler und den Geschäftsführern der jeweiligen Bundesmuseen zu regeln. Die vom Bund angekauften Kunstwerke könnten so direkt in jenen Museen gelagert bzw. ausgestellt werden, die für sie wissenschaftlich und von den Sammlungsaufgaben her zuständig wären. Für den Fall der Weiterführung der Artothek empfiehlt der RH eine Verbesserung der räumlichen Situation, die Erstellung eines IT-Konzeptes samt geeigneter Ausstattung für die Inventarverwaltung sowie den vorrangigen Einsatz der Personalressourcen für die vollständige Aufarbeitung des Inventars und die Standortkontrolle der Kunstwerke. (APA)