Mit seinen Vorschlägen zur Verfassungsänderung hat Liechtensteins Fürst Hans-Adam II. sein Volk gespalten. Im alpinen Zwergstaat wird erbittert über die Änderungswünsche diskutiert. Die einen fürchten um die Monarchie, die anderen um die Rechte des Volkes.Liechtenstein ist laut Verfassung von 1921 eine "konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage". Souveräne sind Fürst und Volk. Am Donnerstag hatte sich der Landtag, das Liechtensteinische Parlament, in einer Sondersitzung mit einer Regierungsvorlage auf Basis der Monarchenwünsche nach mehr Macht zu befassen. Die Verfassungsänderung habe, so der konservative Regierungschef Otmar Hasler, "als einzige Grundlage den Willen des Volkes". Ganz anders die Einschätzung der Opposition. Die große Macht des Fürsten (der Monarch hat das absolute Vetorecht) würde weiter ausgebaut, "dem Volk würden alle Rechte genommen", warnte Paul Vogt von der Freien Liste. "Extreme Aussagen bestimmen die Diskussion", klagte der Regierungschef. Komme man nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, drohe eine "Staatskrise". Schließlich hat der Fürst für den Fall einer Ablehnung seine Emigration nach Wien angedroht. Dahin wäre dann der "Garant für Unabhängigkeit, Stabilität und Sicherheit" (Landtagspräsident Klaus Wanger). Bei der Sondersitzung durfte das Volk nur via Radio und TV dabei sein. Publikum hat im Liechtensteiner Parlament keinen Platz. Stellvertretend für die Ausgesperrten errichtete der "verein trachter" vor dem Regierungsgebäude die Skulptur "Demokratieverstärker" und konfrontierte mit Ansprüchen "auf eine Verfassungsdiskussion im öffentlichen Raum und nicht hinter Schlossmauern, auf eine Verfassungsdiskussion in freier Rede und Gegenrede" (Philosoph Jürgen Schremser). Die parlamentarische Debatte wird im Frühjahr fortgesetzt. (DER STANDARD, Print, 21.12.2001)