Europa
Wahlrecht für Italiener im Ausland
Bildung eines neues Wahlkreises für Auslandsitaliener vorgesehen - Tremaglia: "Historischer Erfolg"
Rom - Der Senat in Rom hat eine umstrittene Gesetzesvorlage
gebilligt, die es im Ausland lebenden Italienern ab den nächsten
Parlamentswahlen erlaubt, in der alten Heimat mitzuentscheiden. Das
Gesetzesprojekt, das vom Minister für die Auslandsitaliener Mirko
Tremaglia ausgearbeitet worden ist, sieht die Bildung eines neuen
Wahlkreises im Ausland vor. Die rund 3,9 Millionen Auslandsitaliener
werden per Post wählen können. Sie sollen nicht nur wählen dürfen,
sondern auch ihren eigenen Vertreter im Parlament haben. Die Auslandsitaliener werden 18 Parlamentarier, das heißt 12
Abgeordnete und sechs Senatoren, wählen dürfen. Die Sitze werden
durch eine Neuverteilung der italienischen Wahlkreise frei werden.
Die Vertreter der Auslandsitaliener erklärten sich mit dem
Resultat der Abstimmung zufrieden. Seit 1955 warten sie auf ein
Gesetz, um im Ausland wählen und eigene Kandidaten stellen zu dürfen.
Auch der Verfasser des Reformprojekts Tremaglia sprach von einem
"historischen Erfolg", der eine deutliche Besserung der Beziehungen
mit den Italienern ermöglichen wird, die nicht in ihrer Heimat leben. (APA)