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Nach Steiner-Konkurs: Anklage im Zusammenhang mit Brand
Vorwurf des schweren Betruges gegen Steiner senior und Steiner junior sowie drei weitere Firmenangehörige
Linz - Die Konkurs der Steiner-Firmengruppe hat jetzt in
einem Detailbereich zu einer Anklage gegen fünf Personen geführt. Es
geht um den Großbrand einer Steiner-Firma im März 2000. Es bestehe
laut Staatsanwaltschaft Wels der Verdacht, dass es in der Folge zu
einem Millionenbetrug gekommen sei. Der Anwalt der Beschuldigten
Steiner-Familienmitglieder weist die Vorhalte als "absolut
ungerechtfertigt" zurück. Am 24. März 2000 war bei der Steiner-Tochterfirma Steco in
Aurachkirchen (Bez. Gmunden) ein Brand ausgebrochen, wobei ein großes
Lager mit Kunststoffbehältern vernichtet wurde. Die Ursache für das
Feuer war vorerst unklar, heute gehen die Behörden davon aus, dass es
sich um Brandstiftung gehandelt hat. Konkrete Hinweise auf den oder
die Täter gibt es aber bisher nicht.
Schaden von insgesamt 550 Mill. S
Die Steiner-Manager machten in der Folge bei der Versicherung
einen Schaden von insgesamt 550 Mill. S (40 Mill. Euro) geltend.
Wobei es sich sowohl um vernichtete Sachwerte und Lagerbestände als
auch um die finanziellen Folgen des Betriebsausfalls handle, wurde
als Begründung angeben. Die Versicherung leistete daraufhin eine
Akonto-Zahlung in der Höhe von rund 135 Mill. S (9,81 Mill. Euro).
Laut jetzt vorliegender Anklage seien damals die durch den Brand
vernichteten Lagerbestände viel zu hoch bewertet worden, es sei zu
Manipulationen bei den Inventarlisten gekommen, auch seien
Produktionsunterlagen fingiert und auf diese Weise überhöht worden.
Tatsächlich wäre nur eine Forderung an die Versicherung von insgesamt
rund 150 Mill. S (10,90 Mill. Euro) gerechtfertigt gewesen, so die
Staatsanwaltschaft Wels. Die Differenz auf die genannten 550 Mill. S
(40. Mill. Euro) - also rund 400 Mill. S (29,1 Mill. Euro) - sei als
Schadenssumme in dem Betrugsverdacht anzusehen.
Versuchten und vollendeten schweren Betrug
Die Anklage lautet auf versuchten und vollendeten schweren Betrug.
Sie richtete sich gegen insgesamt fünf Personen, für sie gilt die
Unschuldsvermutung. Konkret geht es um den Firmengründer Leopold
Steiner und dessen Sohn Alfred sowie drei Angestellte der
Firmengruppe. Diese drei waren bisher im Wesentlichen geständig.
Steiner senior und Steiner junior - beide befinden sich in
Untersuchungshaft - beteuern hingegen ihre Unschuld und sprechen von
einer "Intrige".
Auch der Anwalt der Steiners, Wolfgang Moringer aus Linz, sagte am
Freitag auf Anfrage der APA, er kenne zwar die Details der Anklage
noch nicht, seine Mandanten seien aber jedenfalls unschuldig. Steiner
senior sei zur Zeit des Steco-Brandes überhaupt nicht mehr im
operativen Geschäft tätig gewesen. Zwar habe er die Verhandlungen mit
der Versicherung geführt, aber nur auf der Basis jener Unterlagen,
die ihm von den Firmenverantwortlichen gegeben worden seien. Steiner
junior habe damals zwar dem Vorstand des Unternehmens angehört, die
Lagerbewertung und ähnliche Maßnahmen seien aber nicht Sache des
Vorstandes gewesen sondern von den dafür zuständigen Mitarbeitern
vorgenommen worden, betonte Moringer.
Die jetzige Anklage ist noch nicht rechtskräftig.(APA)