Wirtschaft
"Katastrophe für den Kapitalmarkt"
Höchstrichter heben Teile der Bundes-Wertpapieraufsicht als verfassungswidrig auf
Wien - Die neue Allfinanzaufsicht, in der die Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen-
und Wertpapieraufsicht gebündelt werden und die am
1.
April 2002 starten soll, steht
unter keinem guten Stern.
Der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) hat in einem mit
Spannung erwarteten Erkenntnis Teile des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der
Bundes-Wertpapieraufsicht
(BWA) als verfassungswidrig
aufgehoben. Die Wertpapieraufsicht hätte organisatorisch
unverändert in der Allfinanzaufsicht aufgehen sollen.
Das VfGH-Urteil sei für den
österreichischen Kapitalmarkt
eine "Katastrophe", sagte
BWA-Chef Thomas Goldmann
zum Standard. An Reparaturmöglichkeiten bis Ende
März sieht Goldmann nur die
(unwahrscheinliche) Zustimmung der SPÖ zu einer
eigenen Verfassungsbestimmung für die Allfinanzaufsicht oder die "Rück-Einverleibung" der Aufsichtsfunktion in das Finanzministerium.
Goldmann: "Damit würden
alle internationalen Standards
über Bord geschmissen, die
unabhängige Aufsichtsbehörden für den Kapitalmarkt und
den Insiderhandel vorsehen."
Der VfGH hat an der Bundes-Wertpapieraufsicht insbesondere kritisiert, dass es
sich bei der Konstruktion der
"Anstalt öffentlichen Rechts"
um eine selbstständige juristische Person handelt, die "quasi neben dem Minister" steht.
Änderungsbedarf