Einkaufen via Internet soll erleichtert werden. Ab 1. Jänner schreibt das E-Commerce-Gesetz mehr Transparenz vor: Online-Händler sind verpflichtet, alle für den Kunden relevanten Daten auf der Homepage anzuführen. Darunter fallen z. B. Adresse, Telefonnummer und Aufsichtsbehörde. Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein. Bestellvorgänge müssen erklärt werden, Eingabe-Fehler leicht korrigierbar sein.Deutliche Regelung der Haftungsfrage Eine deutliche Regelung gibt es auch in der Haftungsfrage. So gilt u. a. bei Streitfragen künftig das Recht jenes Landes, in dem der Anbieter niedergelassen ist. Vergehen gegen das E-Commerce-Gesetz werden mit Strafen bis zu 3.000 Euro geahndet. Die Wirtschaftskammer bietet für ihre Mitglieder eine kostenlose Verlinkung der Homepage mit dem Online-Firmenverzeichnis an. Nähere Informationen zum eCommerce-Gesetz unter der Hotline 0800/221 223.(APA)