Netzpolitik
Das bringt 2002: Geschäfte über Internet werden erleichtert
E-Commerce-Gesetz schreibt mehr Übersicht und Information vor
Einkaufen via Internet soll erleichtert werden. Ab 1. Jänner
schreibt das E-Commerce-Gesetz mehr Transparenz vor: Online-Händler
sind verpflichtet, alle für den Kunden relevanten Daten auf der
Homepage anzuführen. Darunter fallen z. B. Adresse, Telefonnummer und
Aufsichtsbehörde. Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein.
Bestellvorgänge müssen erklärt werden, Eingabe-Fehler leicht
korrigierbar sein.Deutliche Regelung der Haftungsfrage
Eine deutliche Regelung gibt es auch in der Haftungsfrage. So gilt
u. a. bei Streitfragen künftig das Recht jenes Landes, in dem der
Anbieter niedergelassen ist. Vergehen gegen das E-Commerce-Gesetz
werden mit Strafen bis zu 3.000 Euro geahndet. Die Wirtschaftskammer
bietet für ihre Mitglieder eine kostenlose Verlinkung der Homepage
mit dem Online-Firmenverzeichnis an. Nähere Informationen zum
eCommerce-Gesetz unter der Hotline 0800/221 223.(APA)