Geschlechterpolitik
Richtungsweisender Beschluss
Deutsche Bundeswehr kommt nicht für künstliche Befruchtung von Soldatinnen auf
Mannheim - Die Bundeswehr muss einer
Zeitsoldatin nicht in jedem Fall die Kosten für eine künstliche
Befruchtung erstatten. Der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss, die unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung umfasse nur die Behandlungen zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der Gesundheit von SoldatInnen. Bei der Frau sei
aber ein behandlungsbedürftiger Krankheitszustand nicht
feststellbar. Die kinderlose Frau wollte die Kostenübernahme durch die
Bundeswehr für eine künstliche Befruchtung einklagen. Das
Gericht urteilte jedoch, es liege allein an der geringen
Spermiendichte ihres Ehemannes, dass sie keine Kinder bekomme.
Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der unerfüllte
Kinderwunsch bei der Frau Ursache einer psychischen Störung sei,
die das Ausmaß einer Krankheit erreicht habe. (Reuters)