Wien - Die Agrarmarkt Austria (AMA) steht auch angesichts der aktuellen Krise rund um einige Schlachthöfe in Österreich zu ihrem Rindfleischkennzeichnungssystem BOS. "Lücken" im Kontrollsystem seien möglich "Lücken" im Kontrollsystem seien aber möglich, weil sich zum einen nicht jeder Schlachthof den strengen AMA-Auflagen unterziehen müsse und weil zum anderen nicht sichergestellt sei, dass das gesamte auf einem Schlachthof geschlachtete Vieh über das BOS-System kontrolliert werde. Denn BOS greife nur für in Österreich lebende Rinder, erklärte Andreas Steidl, bei der AMA für Qualitätsmanagement zuständig, im Gespräch mit der APA. Rinderdatenbank speichert alle Daten der österrreichischen Rinder BOS baut auf der Rinderdatenbank der AMA auf, in der alle Daten von den in Österreich lebenden Rindern gespeichert sind. Über dieses System könne die ab 1.1 2002 vorgeschriebene zweite Stufe der obligatorischen Rinderkennzeichnung umgesetzt werden, betont AMA-Sprecher Oskar Wawschinek. Dabei seien vier Angaben auf einem Etikett zu machen: in welchem Land geboren, wo aufgezogen, wo geschlachtet und wo zerlegt. Zudem müsse eine ID-Nummer drauf stehen. Derzeit sei nur die Angabe notwendig, wo das Rind geschlachtet und zerlegt wurde. BOS ist das österreichische Kennzeichnungssystem Mit diesem System sei für die Konsumenten ein "größtmögliches" Maß an Information gegeben, so die AMA. Während BOS das für Österreich "maßgebliche" Kennzeichnungs-System sei, über das etwa 95 Prozent der Marktteilnehmer abgedeckt werden, gebe es in der EU eine Vielzahl anderer Systeme für obligatorische Rinderkennzeichnung, betonte Wawschinek. Allein in Deutschland gebe es 200 Systeme. Angaben auf dem Etikett Der Konsument könne nun anhand der Angaben auf dem Etikett (zum Beispiel: F-F-A-A, d.h. Rind in Frankreich geboren und aufgezogen, in Österreich geschlachtet und zerlegt) entscheiden, welches Fleisch er kaufe. Die Kontrollkette für Fleisch mit dem Etikett A-A-A-A sei vollständig nachvollziehbar, so die AMA. Importierte Rinder oder importiertes Fleisch würden aber nicht unter BOS fallen. Manipulationsmöglichkeiten Grundsätzlich müsse unterschieden werden zwischen den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Handel, betonte die AMA. Die Schlachtung fällt unter die BOS-Kontrolle, bei der Zerlegung werde vor allem auf gefragte Teilstücke (wie Tafelspitz oder Lungenbraten) stichprobenartig kontrolliert, ebenfalls seitens der AMA. Unter BOS sei Vorschrift, dass das Fleischstück gleich verpackt und etikettiert werde, betonte Steidl. Manipulationsmöglichkeiten sieht Steidl vor allem bei Verkäufen von Teilstücken an die Gastronomie und bei Drittland-Lieferungen. Im Fall Martinsberg habe es deshalb "leichter" zu diesen angeblich unrechtmäßigen Handlungen kommen können, weil Schlachtung, Zerlegung und Handel in einem Betrieb stattgefunden haben". (APA)