Österreich
AMA steht auch weiter zu Rinderkennzeichung BOS
BOS erfasst nur in Österreich lebende Rinder und nicht Importe
Wien - Die Agrarmarkt Austria (AMA) steht auch angesichts
der aktuellen Krise rund um einige Schlachthöfe in Österreich zu
ihrem Rindfleischkennzeichnungssystem BOS. "Lücken" im Kontrollsystem seien möglich
"Lücken" im Kontrollsystem
seien aber möglich, weil sich zum einen nicht jeder Schlachthof den
strengen AMA-Auflagen unterziehen müsse und weil zum anderen nicht
sichergestellt sei, dass das gesamte auf einem Schlachthof
geschlachtete Vieh über das BOS-System kontrolliert werde. Denn BOS
greife nur für in Österreich lebende Rinder, erklärte Andreas Steidl,
bei der AMA für Qualitätsmanagement zuständig, im Gespräch mit der
APA.
Rinderdatenbank speichert alle Daten der österrreichischen Rinder
BOS baut auf der Rinderdatenbank der AMA auf, in der alle Daten
von den in Österreich lebenden Rindern gespeichert sind. Über dieses
System könne die ab 1.1 2002 vorgeschriebene zweite Stufe der
obligatorischen Rinderkennzeichnung umgesetzt werden, betont
AMA-Sprecher Oskar Wawschinek. Dabei seien vier Angaben auf einem
Etikett zu machen: in welchem Land geboren, wo aufgezogen, wo
geschlachtet und wo zerlegt. Zudem müsse eine ID-Nummer drauf stehen.
Derzeit sei nur die Angabe notwendig, wo das Rind geschlachtet und
zerlegt wurde.
BOS ist das österreichische Kennzeichnungssystem
Mit diesem System sei für die Konsumenten ein "größtmögliches" Maß
an Information gegeben, so die AMA. Während BOS das für Österreich
"maßgebliche" Kennzeichnungs-System sei, über das etwa 95 Prozent der
Marktteilnehmer abgedeckt werden, gebe es in der EU eine Vielzahl
anderer Systeme für obligatorische Rinderkennzeichnung, betonte
Wawschinek. Allein in Deutschland gebe es 200 Systeme.
Angaben auf dem Etikett
Der Konsument könne nun anhand der Angaben auf dem Etikett (zum
Beispiel: F-F-A-A, d.h. Rind in Frankreich geboren und aufgezogen, in
Österreich geschlachtet und zerlegt) entscheiden, welches Fleisch er
kaufe. Die Kontrollkette für Fleisch mit dem Etikett A-A-A-A sei
vollständig nachvollziehbar, so die AMA. Importierte Rinder oder
importiertes Fleisch würden aber nicht unter BOS fallen.
Manipulationsmöglichkeiten
Grundsätzlich müsse unterschieden werden zwischen den Bereichen
Schlachtung, Zerlegung und Handel, betonte die AMA. Die Schlachtung
fällt unter die BOS-Kontrolle, bei der Zerlegung werde vor allem auf
gefragte Teilstücke (wie Tafelspitz oder Lungenbraten)
stichprobenartig kontrolliert, ebenfalls seitens der AMA. Unter BOS
sei Vorschrift, dass das Fleischstück gleich verpackt und etikettiert
werde, betonte Steidl.
Manipulationsmöglichkeiten sieht Steidl vor allem bei Verkäufen
von Teilstücken an die Gastronomie und bei Drittland-Lieferungen. Im
Fall Martinsberg habe es deshalb "leichter" zu diesen angeblich
unrechtmäßigen Handlungen kommen können, weil Schlachtung, Zerlegung
und Handel in einem Betrieb stattgefunden haben". (APA)