Wien - Die Einführung einer Sterbekarenz für die Pflege von
sterbenden Familienangehörigen nimmt konkrete Formen an. Wirtschafts-
und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) präsentierte am Freitag
einen entsprechenden Gesetzesentwurf. In Kraft treten soll das Gesetz
mit 1. Juli 2002. Die Eckpunkte: Die ArbeitnehmerInnen sollen einen Rechtsanspruch
auf die Inanspruchnahme der Sterbekarenz haben, sie sollen weiter
kranken- und pensionsversichert sein und einen Kündigungsschutz
haben, sagte Bartenstein bei einer Pressekonferenz.
Die Sterbekarenz versteht Bartenstein als Antwort auf das
holländische Modell der Sterbehilfe. Alle ArbeitnehmerInnen sollen
demnach einen Rechtsanspruch auf eine Voll- oder Teilzeit-Karenz
haben. Entgegen einem früheren Vorschlag wurde der Kreis der
Berechtigten ausgeweitet.
Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers, wie
Bartenstein betonte. Für die Dauer der Sterbebegleitung soll auch ein
Kündigungs- und Entlassungsschutz gelten. Die ArbeitnehmerInnen sollen
während der Sterbebegleitung auch weiterhin kranken- und
pensionsversichert sein, erläuterte Bartenstein. (APA)