Wien - Österreichs Versicherungen verfolgen die internationale Diskussion über die Verwendung von Gentests mit Interesse, orten aber vorerst noch keinen Handlungsbedarf, stellte Gregor Kozak vom Versicherungsverband im Gespräch mit dem STANDARD fest. Sollte sich die Heranziehung von Gentests vor Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen in anderen Ländern aber durchsetzen, dann entstünde auch hierzulande Handlungsbedarf.

Kozak wies darauf hin, dass Österreich eines der weltweit strengsten Gentechnikgesetze habe. In § 67 des am 12. Juli 1994 erlassenen Gesetzes ist es Arbeitgebern und Versicherungen ausdrücklich verboten, Ergebnisse von Gentests "zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten".

In anderen europäischen Ländern gibt es kein derart rigoroses Verbot, betonte Kozak. In Großbritannien hätte die Gentechnik bei Versicherungen "sogar schon den Fuß in der Tür". So sei es der Assekuranz erlaubt, einen Kunden abzulehnen, wenn aus dessen Gentest hervorgehe, dass er an Correa Huntington (Veitstanz) leide.

In Deutschland hätten sich die Versicherungen darauf geeinigt, bei Abschluss von Polizzen unterhalb eines gewissen Höchstbetrages auf die Frage nach Gentests zu verzichten. Grundsätzlich sei es aber weder in Deutschland noch in anderen Ländern der EU verboten, vorhandene Gentests zu verwenden.

Genau darin sieht Kozak eine Gefahr für die heimische Assekuranz. Wenn Kunden, die in anderen Ländern auf-grund von Gentests von Versicherungen abgelehnt würden, nach Österreich kämen, entstünde hierzulande eine Anhäufung von schlechten Risiken mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragsrechnungen der Versicherungsgesellschaften. In diesem Fall der eklatanten Wettbewerbsverzerrung müsste auch die österreichische Versicherungswirtschaft auf einer Novellierung des Gentechnikgesetzes bestehen, betonte er. (Günter Baburek, Der Standard, Printausgabe, 22.12.2001)