Der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium wurde 1999 nach mehrmaliger Kritik des Antifolterkomitees im Europarat eingerichtet. Letztendlich ausschlaggebend für die Kontrollinstanz war der tragische Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma.

Dem Beirat gehören elf ehrenamtliche Mitglieder an, den Vorsitz hat der Verfassungsrichter Gerhart Holzinger inne. Den operativen Arm des Beirates bilden österreichweit sechs Kommissionen mit jeweils sechs Mitgliedern, die auf Basis von Werkverträgen mit dem Innenministerium Aufwandsentschädigungen erhalten.

Die Besuche der Kommissionen bei Polizei und Gendarmerie erfolgen routinemäßig und flächendeckend oder auf- grund bekannt gewordener Umstände. Anmeldung ist nicht notwendig. Der Beirat gibt Empfehlungen an den Innenminister ab und überprüft deren Einhaltung. (simo - DER STANDARD, Print, 24.12.2001)