Die Entwickler von Microsoft arbeiten schon seit längerer Zeit am nächsten Betriebssystem. Der Nachfolger von Windows XP soll 2005 erscheinen und läuft intern unter der Bezeichnung "Blackcomb". Seit einiger Zeit kursiert auch ein Video einer inoffiziellen "Microsoft Windows Blackcomb Presentation" im Netz. Eine Analyse Die Zeitschrift PC-Welt hat das Video analysiert und versucht die neuen Features von Windows Blackcomb herauszufinden. So sind die Tester überzeugt, dass Windows Blackcomb einige interessante Neuerungen bieten wird. Zwar gibt das Video keinerlei Auskunft über die wirklichen Schlüsselfunktionen des neuen Betriebssystems aber ein Einblick auf die neue Oberfläche und andere Features ist möglich. Objektorientiertes Blackcomb Der Anmeldebildschrim erinnert an Windows XP, soll aber mehr Raum für Mitteilungen an andere PC-Nutzer bieten. "Blackcomb" scheint das Ende von "Start-Mennü" und Desktop-Links zu sein. Eine freikonfigurierbare Task-Leiste am linken Bildschirmrand soll deren Aufgaben übernehmen. Die .NET-Strategie Einen wichtigen Teil in "Blackcomb" wird die .NET-Strategie einnehmen: Mit der Integration von .NET in da neue Betriebssystem soll die Vernetzung der User-Daten einfacher funktionieren. So sollen etwa beim Aufruf einer Musik-Datei nicht nur passende Zusatzinformationen, entsprechende Menüs oder andere lokale Dateien bereitstehen, der Computer wird auch überprüfen ob entsprechende Internet-Angebote genutzt werden beziehungsweise genutzt werden wollen - ein langgehägter Traum der Dienstleister im Internet. Weitere Klagen? Auch Blackcomb scheint nicht ohne Diskussionen auf den Markt zu kommen. .NET und der verstärkte Einsatz des Passport werden sicherlich genügend Diskussionsstoff liefern. Doch das Universal File System (UFS)dürfte wieder kartelrechtliche Konsequenzen bergen. Eigentlich ist UFS nichts anderes als eine SQL-Datenbank, mit dem Codenamen "Yukon". Doch die Integration einer Microsoft-eigenen Datenbank in ein Betriebssystem dürfte angesichts der Monopol-Klagen der vergangenen Zeit wohl weitere jahrelange Verhandlungen vor Gericht bedeuten.(red)