Wien - Das Projekt Chipkarte tritt 2002 endgültig in die entscheidende Phase. Ausgestattet mit dem neuen Namen "e-card" startet im zweiten Halbjahr in 80 burgenländischen Arzt-Praxen der Probelauf. 2003 soll dann der Krankenschein auch bundesweit endgültig der Vergangenheit angehören. Allerdings ist die Chipkarte in der Krankenversicherung nur ein erster Schritt, geplant ist von der Regierung ein Ausbau zur Bürgerkarte. Zum Einsatz kommen könnte die Karte dann für jede Menge Behördenwege sowie als Identitätsnachweis.Knackpunkt Krankenschein-Ablöse Voraussetzung ist aber ein gelungene Umsetzung im Bereich der Krankenversicherung. Erstes Ziel ist ein Ende der "Papierwirtschaft" - durch den Wegfall des Krankenscheins sollen rund 42 Millionen "Zettel" unnötig werden. Vorteil für den Bürger soll sein, dass die Intimsphäre stärker gewahrt wird, da der Dienstgeber nicht mehr nachvollziehen kann, welchen Arzt der Arbeitnehmer beizieht bzw. wie oft. Hauptvorteil für die Arbeitgeber: sie müssen keine Krankenscheine mehr ausstellen, die Ärzte profitieren in erster Linie davon, dass sie künftig nicht mehr den Krankenscheinen der Patienten nachlaufen müssen. Wie sieht die Chipkarte nun aus: eher simpel. Von außen sichtbar sind gerade einmal der Chip, Vor- und Zuname sowie die Versicherungsnummer. Farblich ist die Karte in Hellblau-Türkis gehalten, die Größe ist Scheckkarten-Format. Nicht auf den ersten Blick sichtbar, aber elektronisch ablesbar ist auch die jeweilige Krankenversicherung. Konkret geplant ist auch bereits eine Notfallsdaten-Speicherung. Dabei könnten mit Zustimmung des Patienten gewisse medizinische Daten wie etwa Allergien auf der Karte integriert werden. Stets griffbereit Der Versicherte wird jedenfalls von der Sozialversicherung aufgefordert, die e- oder Chipkarte ständig bei sich zu tragen. Bei einer fehlenden Karte hat der Arzt zwar die Möglichkeit, online abzufragen, ob der Patient Versicherungsschutz hat. Allerdings soll dieses zeitlich aufwendige Verfahren "nur in Sonderfällen" zur Anwendung kommen. Vorläufig noch Papier benötigt wird bei Überweisungen und Zuweisungen. Hier kommt die Chipkarte in der ersten Phase nicht zum Einsatz, da bei der Information auch medizinische Angaben wie Diagnosen enthalten seien. Die Kosten für den Patienten dürften auch mit dem Wegfall des Krankenscheins gleich bleiben. Die Regierung hat sich darauf festgelegt, die Gebühr von 50 Schilling (3,63 Euro) pro Arzt und Quartal beizubehalten. Die Art der Abrechnung sorgt derzeit aber noch für Kopfzerbrechen in der Koalition. Eine endgültige Entscheidung steht also noch aus.(APA)