Dem so genannten Bundeskommunikationssenat könnte das Schicksal früherer Medienbehörden drohen: In einer Beschwerde gegen den Lizenzentzug für ein Tiroler Radio argumentiert Medienanwalt Michael Krüger, der Senat sei nicht gesetzmäßig besetzt. Der Verfassungsgerichtshof erteilte der Beschwerde nun aufschiebende Wirkung. Das Höchstgericht könnte den Senat "in die Luft sprengen", sagt der frühere FP-Justizminister Krüger.Meinungsfreiheit zugunsten "Frau Hitt", zugunsten der "Krone"

Anlass der Beschwerde (DER STANDARD berichtete): Der Senat hob als zweite Instanz den Bescheid der Medienbehörde KommAustria auf, die Sendelizenz der Welle 1 Innsbruck zu verlängern. Denn: Der Sender sei wie zahlreiche andere Tiroler Radios Teil der Programm-, Marketing- und Verwaltungskooperation "Funkhaus Tirol". Man sichere also Meinungsvielfalt - zugunsten des Senders "Frau Hitt", an dem die "Krone" beteiligt ist.

Keine neue Ausschreibung

Krüger verweist in der Beschwerde auf die ebenfalls berichtete Genese des Senats: Der Präsident des Wiener Oberlandesgerichts darf zwei der fünf Mitglieder entsenden, muss aber vorher ausschreiben. Darauf meldete sich nur ein - politisch offenbar nicht genehmer - Bewerber. Ohne neue Ausschreibung wurden zwei andere bestellt.

Die aufschiebende Wirkung bedeutet noch keine Vorentscheidung des Höchstgerichts. Sie verhindert aber den Hitt-Start mit Jänner. (fid/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 28. Dezember 2001)