Anlass der Beschwerde (DER STANDARD berichtete): Der Senat hob als zweite Instanz den Bescheid der Medienbehörde KommAustria auf, die Sendelizenz der Welle 1 Innsbruck zu verlängern. Denn: Der Sender sei wie zahlreiche andere Tiroler Radios Teil der Programm-, Marketing- und Verwaltungskooperation "Funkhaus Tirol". Man sichere also Meinungsvielfalt - zugunsten des Senders "Frau Hitt", an dem die "Krone" beteiligt ist.
Krüger verweist in der Beschwerde auf die ebenfalls berichtete Genese des Senats: Der Präsident des Wiener Oberlandesgerichts darf zwei der fünf Mitglieder entsenden, muss aber vorher ausschreiben. Darauf meldete sich nur ein - politisch offenbar nicht genehmer - Bewerber. Ohne neue Ausschreibung wurden zwei andere bestellt.
Die aufschiebende Wirkung bedeutet noch keine Vorentscheidung des Höchstgerichts. Sie verhindert aber den Hitt-Start mit Jänner. (fid/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 28. Dezember 2001)