Klagenfurt - Feuerwerk und Böllerschießen gehören zum
Jahreswechsel wie die Glocken der "Pummerin", das Glas Sekt oder
Champagner und der Neujahrs-Walzer. Aber jedes Jahr fordert der
unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern zahlreiche Opfer mit
schwersten Verletzungen und Verbrennungen. Die Berufsfeuerwehr Klagenfurt warnt davor, Feuerwerkskörper
selbst herzustellen. Die "Kracher" sollen überdies nicht in der Nähe
von Öfen und Heizkörpern und schon gar nicht in der Hosentasche
aufbewahrt werden. Beim Anzünden soll man beachten, dass die
Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg erfolgt. Nach dem
Anzünden soll der Feuerwerkskörper nicht mehr in der Hand gehalten
werden.
Brandverletzungen
Bei Brandverletzungen empfiehlt es sich, die Brandstelle sofort
mit Wasser oder Schnee zu kühlen. Wenn Feuerwerkskörper versagen oder
nicht zünden, sollten sie mit Wasser übergossen werden, um eine
unkontrollierte Zündung zu verhindern.
Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten, dass sie möglichst nicht
in der Nähe von Hochhäusern verwendet werden. Raketen mit Holzstab
sollen in eine mit Wasser gefüllte Flasche gestellt werden. Beim
Abschuss ist die Windrichtung zu beachten.
Pyrotechnik-Gesetz
Das Pyrotechnik-Gesetz 1974 in der Fassung von 1994 sieht die
Einteilung der Feuerwerkskörper und Rekaten in vier Klassen vor. Für
Klasse I (bis drei Gramm Treibladung und Feuerwerks-Scherzartikel)
gibt es keine Beschränkung. Klasse II (Kleinfeuerwerke bis 50 Gramm
Treibladung) würfen nicht an Personen unter 18 Jahre verkauft, nicht
in geschlossenen Räumen verwendet sowie nicht in der Nähe von
Krankenhäusern, Altersheimen und größerer Menschenansammlung
abgeschossen werden. Klasse III (Mittelfeuerwerk) ist nur mit
entsprechender Ausbildung zu erwerben. Klasse IV (Großfeuerwerk) darf
nur durch Fachfirmen durchgeführt werden.
In jedem Fall stellen Feuerwerke und Raketen durch
Verbrennungsprodukte sowie Lärm eine Umweltbelastung dar.(APA)