Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die Mitwirkung beim Österreichischen Presserat aufgekündigt. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Selbstkontrolle der Medien gestärkt werden soll. Angestrebt wird ein neues Organ, in dem die Zeitungen selbst - und nicht Interessensvertretungen - die Selbstkontrolle nach den Grundsätzen des Ehrenkodex für die Presse wahrnehmen, erklärte VÖZ-Generalsekretär Walter Schaffelhofer.Nur mehr drei Trägerverbände Mit dem VÖZ scheidet einer der vier Trägerverbände des Presserates aus. Die drei anderen Trägerverbände sind die Sektion Journalisten im ÖGB, der Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedien-Verband sowie der Presseclub Concordia. Sie wurden in einem Schreiben vom 27. Dezember 2001 vom VÖZ informiert, dass er den Vertrag über die Einrichtung des Presserates und seine Mitwirkung in den Organen des Presserates mit 26. Jänner 2002 - dann läuft die Funktionsdauer des Präsidiums aus - aufkündigt. Mehr Einbindung der Zeitungen Schaffelhofer hofft, dass die anderen Trägerverbände Verständnis für die Pläne des VÖZ haben. Man werde auch die Verbände einladen, in dem angestrebten neuen Organ dabei zu sein, aber sie werden "nicht mehr das Ausschließlichkeitsrecht" haben. Der VÖZ-Generalsekretär verwies darauf, dass sich mit dem derzeitigen Presserat nicht alle Zeitungen völlig identifizieren. "Je besser die Zeitungen eingebunden sind, umso eher sind sie wahrscheinlich bereit, Entscheidungen anzuerkennen", hofft er. Verein für Selbstkontrolle Deshalb strebt der VÖZ einen neuen Verein für die Selbstkontrolle an, in dem die Zeitungen direkt Mitglieder sind. Sie sollen journalistische und verlegerische Vertreter entsenden. Mit den Beschwerden über Verstöße gegen den Ehrenkodex sollen sich eigens gebildete unabhängige Senate befassen, "es soll also eine Zweistufigkeit geben", so Schaffelhofer. In diesen Senaten sollen nicht nur, wie derzeit im Presserat, journalistische Vertreter, sondern auch rechtskundige Persönlichkeiten sitzen. Grundlage der Selbstkontrolle soll unverändert der Ehrenkodex sein. Veröffentlichung von Entscheidungen soll rechtsverbindend sein Außerdem will der VÖZ der Selbstkontrolle "Zähne" geben: Veröffentlichungen von Entscheidungen der unabhängigen Beschwerdesenate sollen durch Schiedsvereinbarungen rechtsverbindlich und damit durchsetzbar werden. Zudem will der VÖZ die Verfahrensgrundsätze ergänzen und präzisieren. (APA)