Medien
VÖZ kündigt derzeitigen Presserat auf
Zeitungsherausgeber wollen Stärkung freiwilliger Selbstkontrolle
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die
Mitwirkung beim Österreichischen Presserat aufgekündigt. Begründet
wird dieser Schritt damit, dass die Selbstkontrolle der Medien
gestärkt werden soll. Angestrebt wird ein neues Organ, in dem die
Zeitungen selbst - und nicht Interessensvertretungen - die
Selbstkontrolle nach den Grundsätzen des Ehrenkodex für die Presse
wahrnehmen, erklärte VÖZ-Generalsekretär Walter Schaffelhofer.Nur mehr drei Trägerverbände
Mit dem VÖZ scheidet einer der vier Trägerverbände des Presserates
aus. Die drei anderen Trägerverbände sind die Sektion Journalisten im
ÖGB, der Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedien-Verband sowie
der Presseclub Concordia. Sie wurden in einem Schreiben vom 27.
Dezember 2001 vom VÖZ informiert, dass er den Vertrag über die
Einrichtung des Presserates und seine Mitwirkung in den Organen des
Presserates mit 26. Jänner 2002 - dann läuft die Funktionsdauer des
Präsidiums aus - aufkündigt.
Mehr Einbindung der Zeitungen
Schaffelhofer hofft, dass die anderen Trägerverbände Verständnis
für die Pläne des VÖZ haben. Man werde auch die Verbände einladen, in
dem angestrebten neuen Organ dabei zu sein, aber sie werden "nicht
mehr das Ausschließlichkeitsrecht" haben. Der VÖZ-Generalsekretär
verwies darauf, dass sich mit dem derzeitigen Presserat nicht alle
Zeitungen völlig identifizieren. "Je besser die Zeitungen eingebunden
sind, umso eher sind sie wahrscheinlich bereit, Entscheidungen
anzuerkennen", hofft er.
Verein für Selbstkontrolle
Deshalb strebt der VÖZ einen neuen Verein für die Selbstkontrolle
an, in dem die Zeitungen direkt Mitglieder sind. Sie sollen
journalistische und verlegerische Vertreter entsenden. Mit den
Beschwerden über Verstöße gegen den Ehrenkodex sollen sich eigens
gebildete unabhängige Senate befassen, "es soll also eine
Zweistufigkeit geben", so Schaffelhofer. In diesen Senaten sollen
nicht nur, wie derzeit im Presserat, journalistische Vertreter,
sondern auch rechtskundige Persönlichkeiten sitzen. Grundlage der
Selbstkontrolle soll unverändert der Ehrenkodex sein.
Veröffentlichung von Entscheidungen soll rechtsverbindend sein
Außerdem will der VÖZ der Selbstkontrolle "Zähne" geben:
Veröffentlichungen von Entscheidungen der unabhängigen
Beschwerdesenate sollen durch Schiedsvereinbarungen rechtsverbindlich
und damit durchsetzbar werden. Zudem will der VÖZ die
Verfahrensgrundsätze ergänzen und präzisieren. (APA)