• Da von einer Versicherungsleistung auf eine Familienleistung umgestellt wird, können künftig auch Hausfrauen, Studentinnen sowie Selbstständige und Bäuerinnen (ab nun zur Gänze) Kindergeld beziehen. Dies gilt aber nur, wenn das Kind ab 1. Jänner 2002 zur Welt kommt. Für schon derzeit Anspruchsberechtigte, deren Kinder zwischen 1. Juli 2000 und 31. Dezember dieses Jahres geboren wurden, gibt es die Möglichkeit, auf das Kindergeld umzusteigen. In der Steiermark und Niederösterreich wurden auch für die neuen Bezieherinnen, deren Kinder zu früh für das Kindergeld geboren wurden, Ersatzregelungen geschaffen.

  • Die Höhe der Leistung steigt auf 14,53 Euro (199,94 S) täglich (bisher 410 Euro bzw. 5.643 S monatlich). Deutlich ausgeweitet wird die Anspruchsdauer auf 30 Monate (bisher 18 + 6). Nimmt auch die/der andere PartnerIn mindestens ein halbes Jahr Karenz, beträgt der Anspruch sogar 36 Monate. Eine Einschränkung betrifft Mehrkinderfamilien - ein Parallel-Bezug ist nicht möglich, es werden also auch bei zwei Kindern im Anspruchsalter nur 14,53 Euro täglich ausbezahlt. Ein Betreuungs-Wechsel zwischen den Partnern während der Karenzzeit ist maximal zwei Mal möglich.

  • Nicht mit der Anspruchsdauer im Gleichklang ist allerdings der Kündigungsschutz. Dieser beträgt lediglich 24 Monate. Eine Einschränkung für die Bezieher besteht auch durch die (allerdings deutlich ausgeweitete) Zuverdienstgrenze. Diese liegt bei 14.600 Euro (200.900 S) pro Jahr.

    Die ÖVP wird in den kommenden Wochen ihre Informationskampagne zum Kindergeld noch verstärken. Im Wirtschaftsministerium ist eine eigene Telefon-Hotline (711 00 - 2161, 6203) eingerichtet worden, wo ExpertInnen arbeitsrechtliche Fragen klären können. Ein Informationsfolder liegt bei praktischen ÄrztInnen und GynäkologInnen auf bzw. wird bei der Antragsstellung bei den Gebietskrankenkassen zugesandt.
    (APA)