Sachpolitik
ÖVP freut sich nochmals über Einführung
Volkspartei reklamiert Urheberschaft
Wien - Die ÖVP hat am Freitag ein weiteres Mal ihrer Freudeüber die Einführung des Kindergelds Ausdruck verliehen. Nach einemFototermin mit Kinderschar präsentierten Generalsekretärin MariaRauch-Kallat und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein kurz vorInkrafttreten nochmals Details des Karenzgeld-Nachfolgers. Besonderserfreut zeigten sich die VP-Vertreter über die verlängerteAnspruchsdauer (30+6 Monate), die erweiterte Zuverdienstgrenze(200.000 Schilling bzw. 14.600 Euro) und vor allem darüber, dasskünftig alle Eltern anspruchsberechtigt sind. Rauch-Kallat sprach in dem Zusammenhang vom "wichtigstensozialpolitischen Meilenstein der letzten Jahrzehnte". Es handle sichum eine Maßnahme der präventiven Armutsbekämpfung und gleichzeitig umeinen Impuls für die Wirtschaft. Immerhin werde die Kaufkraft derösterreichischen Familien um neun Milliarden Schilling erhöht.Bartenstein betonte, dass auch ein Schritt zur Pensionsvorsorgegemacht werde, würden doch nunmehr 18 Monate der Karenzzeit alspensionsbegründend gewertet.
Urheberschaft reklamiert
Die Urheberschaft für das Kindergeld reklamierte dieGeneralsekretärin neuerlich für die ÖVP: "Die FPÖ hat die Ideeaufgegriffen, allerdings wäre ihr Modell nicht finanzierbar gewesen".Nun habe man aber eine Lösung gefunden, die voll aus demFamilienlastenausgleichsfonds (FLAF) abgedeckt sei. Als Mütter bzw.Väter des Karenzgelds kamen in der Pressekonferenz gleich mehrereVP-Politiker zu Ehren: So etwa die "Erfinderin" Romana Widhalm, ihredamalige Chefin im Familienministerium, Rauch-Kallat ("Vater", wiesie selbst sagte), sowie Ex-Familienminister Bartenstein ("Mutter",O-Ton Rauch-Kallat) und natürlich auch Bundeskanzler WolfgangSchüssel.
In der Folge nochmals die wichtigsten Details zum Kindergeld:
Da von einer Versicherungsleistung auf eine Familienleistungumgestellt wird, können künftig auch Hausfrauen, Studentinnen sowieSelbstständige und Bäuerinnen (ab nun zur Gänze) Kindergeld beziehen.Dies gilt aber nur, wenn das Kind ab 1. Jänner 2002 zur Welt kommt.Für schon derzeit Anspruchsberechtigte, deren Kinder zwischen 1. Juli2000 und 31. Dezember dieses Jahres geboren wurden, gibt es dieMöglichkeit, auf das Kindergeld umzusteigen. In der Steiermark undNiederösterreich wurden auch für die neuen Bezieherinnen, derenKinder zu früh für das Kindergeld geboren wurden, Ersatzregelungengeschaffen.
Die Höhe der Leistung steigt auf 14,53 Euro (199,94 S) täglich(bisher 410 Euro bzw. 5.643 S monatlich). Deutlich ausgeweitet wirddie Anspruchsdauer auf 30 Monate (bisher 18 + 6). Nimmt auch derandere Partner mindestens ein halbes Jahr Karenz, beträgt derAnspruch sogar 36 Monate. Eine Einschränkung betrifftMehrkinderfamilien - ein Parallel-Bezug ist nicht möglich, es werdenalso auch bei zwei Kindern im Anspruchsalter nur 14,53 Euro täglichausbezahlt. Ein Betreuungs-Wechsel zwischen den Partnern während derKarenzzeit ist maximal zwei Mal möglich.
Nicht mit der Anspruchsdauer im Gleichklang ist allerdings derKündigungsschutz. Dieser beträgt lediglich 24 Monate. EineEinschränkung für die Bezieher besteht auch durch die (allerdingsdeutlich ausgeweitete) Zuverdienstgrenze. Diese liegt bei 14.600 Euro(200.900 S) pro Jahr.
Die ÖVP wird in den kommenden Wochen ihre Informationskampagne zumKindergeld noch verstärken. Im Wirtschaftsministerium ist eine eigeneTelefon-Hotline (711 00 - 2161, 6203) eingerichtet worden, woExperten arbeitsrechtliche Fragen klären können. EinInformationsfolder liegt bei praktischen Ärzte und Gynäkologen aufbzw. wird bei der Antragsstellung bei den Gebietskrankenkassenzugesandt. (APA)