Finanzen & Börse
Verträge
Alle Verträge, in denen ein Geldbetrag festgeschrieben
ist und die über den 31. Dezember 2001 hinaus reichen, bleiben mit
der Umstellung von Schilling auf Euro aufrecht. Ob Miet-, Leasing-
oder Versicherungsvertrag - keine Vertragspartei kann wegen der
Währungsumstellung einen Vertrag einseitig ohne entsprechende
Vereinbarung ändern. Sind bei bestehenden Verträgen die Beträge nur in Schilling
angegeben, müssen Unternehmer, Vermieter oder Behörden den
Konsumenten bis zum 31. Dezember 2001 unentgeltlich und schriftlich
über den künftigen Betrag in Euro informieren. Wichtig:
Schilling-Verträge können, müssen aber nicht, umgestellt werden. Auch
wenn Sie etwa Ihren Mietvertrag nicht umstellen lassen, ist er ab 1.
Jänner 2002 automatisch als Euro-Vertrag zu verstehen.
Die Einführung des Euro hat also keinerlei Auswirkungen auf den
Fortbestand bestehender Verträge. Dies gilt auch für Verträge, die
auf andere Währungen der Euro-Länder, etwa D-Mark oder Lire, lauten.
Für Drittstaaten ist das Prinzip der Vertragskontinuität zwar nicht
verbindlich, auch hier ist aber davon auszugehen, dass sich nur die
Währungsbezeichnung ändert und der Vertrag aufrecht bleibt. Das
Prinzip der Vertragskontinuität wurde in einer eigenen Ratsverordnung
ausdrücklich festgehalten. Ab 2002 können neue Verträge nur noch auf
Euro-Basis vereinbart werden.