ZahlscheineSchon seit der Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Jänner 1999 gibt es Zahlscheine für Euro-Transaktionen (mit EUR gekennzeichnet). Ab 1. Jänner 2002 können Überweisungen und Einzahlungen nur noch mit diesen Euro-Belegen, die sich von den Schilling- Zahlscheinen durch ein blaues Bestätigungsblatt unterscheiden, durchgeführt werden. Vorgedruckte Währungsbezeichnungen dürfen nicht verändert werden. Eine Überweisung in ein anderes Euro-Land bleibt eine Auslandsüberweisung, d. h. es ist mit den bisher üblichen Spesen zu rechnen. Bei regelmäßigen Transaktionen werden Zahlscheine oft für eine längere Zeit im Voraus geschickt, zum Beispiel bei Mieten und Ratenzahlungen. Hier sollte man besonders darauf achten, dass diese Belege für das Jahr 2002 in Euro ausgestellt sind. Zinsen Auch nach der Einführung des Euro bleiben Fixzinsvereinbarungen bestehen. An den Zinsen für Spareinlagen und Kredite ändert sich also nichts. Ist ein langfristiger Kredit oder ein Darlehen nach dem Jahreswechsel 2002 fällig, erfolgt die Tilgung in Euro. Die automatische Umstellung von Schilling-Krediten erfolgt spätestens am 31. Dezember 2001 ohne Zutun des Kreditnehmers.