Nach einem Bericht der französischen Tageszeitung Liberation muss der Softwarekonzern Microsoft wegen Copyright-Verletzung drei Millionen Franc an ein Entwicklerstudio zahlen. Microsoft will gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Schon im September Lange war es gelungen diese Nachricht vor den Medien geheim zu haltern, denn das Gerichtsurteil stammt schon vom 27. September 2001. Der Auslöser für das Verfahren war eine Klage der ehemaligen Gründer von "Syn'x Relief" gegen die verbotene Nutzung der von ihnen entwickelten Routinen in der 3D-Software Softimage. Die Geschichte Ende der achtziger Jahre entwickelte "Syn'x Relief" die 3D-Software "Character". Um auch einen kommerziellen Erfolg zu haben, wurden die Nutzungsrechte an acht Software-Routinen an das renommierte kanadische Unternehmen "Softimage" verkauft. Dieses wurde wiederum 1994 von Microsoft um 130 Millionen Dollar aufgekauft. Die Franzosen kündigten kurz darauf den Lizenzvertrag und Microsoft verkaufte "Softimage" mittlerweile an "Avid" weiter. "Immer noch aktiv" Die französischen Entwickler behaupten, dass ihre acht Routinen aber seit der Lizenzkündigung weiter im Programm integriert sind. Microsoft meinte dazu, dass diese schon längst deaktiviert worden seien. Das Gericht gab den Kläger und ihrer Behauptung, dass sich Softimage 3D nicht ohne die acht Routinen starten lässt, recht und verklagte Microsoft zur Schadenersatzzahlung. Microsoft kündigte Berufung an.(red)