Wien - Auch wenn die Einführung des Euro an diesem Jahreswechsel im Vordergrund steht, gibt es weitere relevante Neuerungen: An erster Stelle steht dabei das Kindergeld, das das Karenzgeld ablöst. Ab 1. Jänner sind auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbstständige und Bäuerinnen voll anspruchsberechtigt; allerdings nur dann, wenn das Kind ab 1. Jänner 2002 zur Welt kommt.

Für schon derzeit Anspruchsberechtigte, deren Kinder zwischen Juli 2000 und Ende Dezember 2001 das Licht der Welt erblickten, gibt es die Möglichkeit, auf das Kindergeld umzusteigen. Die Höhe der Leistung steigt auf 436 Euro (6000 S) pro Monat. Bisher betrug das Karenzgeld 5643 S monatlich. Deutlich ausgeweitet wird auch die Anspruchsdauer, nämlich von maximal 24 auf 30 Monate.

Nimmt auch der andere Partner mindestens ein halbes Jahr Karenz, beträgt der Anspruch 36 Monate. Ein Betreuungswechsel zwischen den Partnern während der Karenzzeit ist maximal zweimal möglich, wobei das Kindergeld grundsätzlich jeweils nur in Blöcken von mindestens drei Monaten beansprucht werden kann.

Gleichzeitig wurden per Jahresanfang die Pensionen um 1,1 Prozent angehoben. Dazu gibt es jedoch für einen Teil der Pensionisten noch eine Zugabe, auch Wertausgleich genannt: Diese Draufgabe für die heimischen Rentner wird in Form einer Einmalzahlung im Februar 2002 ausbezahlt. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der Höhe der Pension. Ab einer Pension von rund 27.000 Schilling gibt es keinen einmaligen Aufschlag mehr.

Die Rezeptgebühr steigt auch im kommenden Jahr, allerdings geringfügig. Musste man bisher 56 Schilling berappen, sind es im kommenden Jahr pro Medikament 4,14 Euro oder 56,97 S, bestehende Befreiungen gelten weiterhin. Der Selbstbehalt für Heilbehelfe wie Brillen und orthopädische Einlagen, wird von 21,37 auf 21,80 EURO (298 S) angehoben. Die Krankenscheingebühr ist mit 3,63 Euro (49,95 S) gegenüber den bisher 50 Schilling minimal gesunken.

Eine gute Nachricht für die Konsumenten: Mit 1. Jänner 2002 beträgt die neue Garantiefrist für so genannte bewegliche Güter zwei Jahre, bisher dauerte die Gewährleistungsfrist dafür nur sechs Monate. Bei Auftreten eines Sachmangels innerhalb der ersten sechs Monate muss künftig nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer die Beweislast tragen.

Noch weniger anonym

Ab Jahresmitte gibt es eine weitere Aufweichung bei der Sparbuch-Anonymität. Bis Mitte 2002 kann Vermögen auf einem Sparbuch noch ohne Legitimation abgehoben werden, für Einzahlungen und Neueröffnungen ist schon seit November 2000 ein Ausweis nötig. Ab Juli 2002 müssen ausnahmslos alle Sparbücher identifiziert werden, weshalb auch bei Abhebungen ein Ausweis verlangt wird. Ab April gilt außerdem auch für Einmaltransaktionen über 15.000 EURO Ausweispflicht. (APA)