München/Berlin - Wieder einmal sorgt ein Urteil zu Kruzifixen in Klassenzimmern für Aufregung in Bayern. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München müssen Kreuze in Klassenzimmern, in denen ein 47-jähriger Volksschullehrer aus dem schwäbischen Pfaffenhofen unterrichtet, abgenommen werden.Der aus der katholischen Kirche ausgetretene Pädagoge hatte argumentiert, dass er im Kreuz ein Symbol für viele schwere Sünden der Christen, unter anderem den Antisemitismus, sehe. Die Richter folgten dieser Argumentation, betonten aber, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handle. Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das die bayerische Praxis des Aufhängens von Kreuzen in Schulen als mit der Religionsfreiheit unvereinbar bezeichnet hatte. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel zeigte sich empört darüber, dass ein Lehrer vor der Anstellung einen Eid auf die Verfassung ablege, dann aber das Kreuz ablehne. CSU-Fraktionschef Alois Glück kritisierte, "dass Einzelne ihre persönliche Überzeugung gegen alle anderen Überzeugungen durchsetzen" könnten. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD Print-Ausgabe 4.Jänner 2002)