Kärnten
VfGH-Vizepräsident weist Haider-Anwürfe zurück
Korinek verweist auf die veröffentlichten Details der Urteilsbegründung - SP-Jarolim: "knappe Mehrheit" unwahr
Wien - Verfassungsgerichtshof-Vizepräsident Karl Korinek hat
am Montag die Aussagen des Kärntner LH Jörg Haider (F), die
Verfassungsrichter hätten mit ihrer Ablehnung eines
Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsidenten Ludwig Adamovich eine
"Flucht aus der Verantwortung" angetreten ebenso zurückgewiesen wie
Haiders Darstellung, seine Beweise seien "erdrückend" gewesen. "Mehr
an Transparenz zu den einzelnen Vorwürfen ist nicht mehr möglich",
betonte Korinek. Keine Angaben könne er darüber
machen, mit welcher Mehrheit die VfGH-Entscheidung fiel. "Ich darf nichts dazu sagen, das gehört zur Amtsverschwiegenheit,
Mehrheiten bei Entscheidungen im Gerichtshof nicht bekannt zu geben",
so Korinek, unter dessen Vorsitz die nicht-öffentliche Sitzung am
Samstag stattfand.
Auf Haiders Aussage, seine Beweise seien "erdrückend" gewesen,
nannte Korinek nur ein Beispiel: "Dem Vorwurf, Adamovich habe als
Bediensteter des Bundeskanzleramtes am Volksgruppengesetz
mitgearbeitet, stehen gegenüber die von Adamovich vorgelegten
Dokumente, wonach er zur damaligen Zeit überhaupt nicht im
Bundeskanzleramt tätig war, sondern als Professor an der Universität
Graz".
In dem Beschluss werde auf jeden einzelnen Vorwurf Haiders
eingegangen, ebenso habe sich Generalprokurator Friedrich Hauptmann
in seiner Stellungnahme - der sich der VfGH anschließt - ausführlich
mit jedem einzlenen Beweis Haiders auseinander gesetzt. "Das kann
jeder überprüfen", sei doch der Beschluss im Internet veröffentlicht worden.
Knappe Mehrheit laut Jarolim "unwahr"
Die Aussage des Kärntner LH Jörg Haider (F), der
Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in Sachen
Amtsenthebungsverfahren sei nur mit knapper Mehrheit gefallen, sei
"offenkundig unwahr", erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am
Montag. "Jeder, der einigermaßen mit juristischer Sprache befasst
ist", könne erkennen, dass der Beschluss einstimmig gefasst worden
sei, meinte er im Pressedienst der SPÖ.
Die Passage "Der Gerichtshof schließt sich der Beurteilung des
Generalprokurators vorbehaltslos an", bringe ein einstimmiges
Stimmverhalten klar zum Ausdruck, sagte Jarolim. Zum Beschluss, vor
allem auch den Ausführungen des Generalprokurators, meinte er: "In
krasserer Form ist von amtlicher Seite Haider wohl noch selten die
Verbreitung von Unwahrheiten nachgewiesen worden." (APA)