Wien - Verfassungsgerichtshof-Vizepräsident Karl Korinek hat am Montag die Aussagen des Kärntner LH Jörg Haider (F), die Verfassungsrichter hätten mit ihrer Ablehnung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsidenten Ludwig Adamovich eine "Flucht aus der Verantwortung" angetreten ebenso zurückgewiesen wie Haiders Darstellung, seine Beweise seien "erdrückend" gewesen. "Mehr an Transparenz zu den einzelnen Vorwürfen ist nicht mehr möglich", betonte Korinek. Keine Angaben könne er darüber machen, mit welcher Mehrheit die VfGH-Entscheidung fiel. "Ich darf nichts dazu sagen, das gehört zur Amtsverschwiegenheit, Mehrheiten bei Entscheidungen im Gerichtshof nicht bekannt zu geben", so Korinek, unter dessen Vorsitz die nicht-öffentliche Sitzung am Samstag stattfand. Auf Haiders Aussage, seine Beweise seien "erdrückend" gewesen, nannte Korinek nur ein Beispiel: "Dem Vorwurf, Adamovich habe als Bediensteter des Bundeskanzleramtes am Volksgruppengesetz mitgearbeitet, stehen gegenüber die von Adamovich vorgelegten Dokumente, wonach er zur damaligen Zeit überhaupt nicht im Bundeskanzleramt tätig war, sondern als Professor an der Universität Graz". In dem Beschluss werde auf jeden einzelnen Vorwurf Haiders eingegangen, ebenso habe sich Generalprokurator Friedrich Hauptmann in seiner Stellungnahme - der sich der VfGH anschließt - ausführlich mit jedem einzlenen Beweis Haiders auseinander gesetzt. "Das kann jeder überprüfen", sei doch der Beschluss im Internet veröffentlicht worden. Knappe Mehrheit laut Jarolim "unwahr" Die Aussage des Kärntner LH Jörg Haider (F), der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Amtsenthebungsverfahren sei nur mit knapper Mehrheit gefallen, sei "offenkundig unwahr", erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Montag. "Jeder, der einigermaßen mit juristischer Sprache befasst ist", könne erkennen, dass der Beschluss einstimmig gefasst worden sei, meinte er im Pressedienst der SPÖ. Die Passage "Der Gerichtshof schließt sich der Beurteilung des Generalprokurators vorbehaltslos an", bringe ein einstimmiges Stimmverhalten klar zum Ausdruck, sagte Jarolim. Zum Beschluss, vor allem auch den Ausführungen des Generalprokurators, meinte er: "In krasserer Form ist von amtlicher Seite Haider wohl noch selten die Verbreitung von Unwahrheiten nachgewiesen worden." (APA)