Mensch
Neuer Anlauf für Unterzeichnung der Bioethik-Konvention
Knackpunkt bleibt Artikel 17 über Forschung an Behinderten
Wien - Die Bioethik-Kommission unternimmt am Mittwoch in
einer Sitzung einen neuen Anlauf für die Unterzeichnung der
Bioethik-Konvention des Europarates. Stein des Anstosses ist und
bleibt der Artikel 17 der Konvention. Dieser gestattet unter
bestimmten Umständen wissenschaftliche Forschung an
"einwilligungsunfähigen Personen", selbst wenn diese Forschung nicht
Teil der Therapie dieser Person ist. Mitglieder der österreichischen Bioethik-Kommission - allen voran
Vorsitzender Johannes Huber - sind mit diesem Artikel nicht
einverstanden, auch Vertreter von Behindertenverbänden laufen gegen
die Formulierungen Sturm. Für eine Sitzung der Kommission im Dezember
waren auch Behinderten-Vertreter eingeladen. Nun geht es darum, eine
auch für Österreich tragbare Formulierung zu finden.
"Die österreichischen Rechtsnormen haben ein höheres Niveau als
der Grundkonsens der Bioethik-Konvention", sagte Huber gegenüber der
APA. Für Mittwoch erhofft sich der Kommissions-Vorsitzende, wenn
schon keine Entscheidung oder eine fertige Formulierung, dann doch
eine "Klärung der Situation". (APA)