Wien - Die Bioethik-Kommission unternimmt am Mittwoch in einer Sitzung einen neuen Anlauf für die Unterzeichnung der Bioethik-Konvention des Europarates. Stein des Anstosses ist und bleibt der Artikel 17 der Konvention. Dieser gestattet unter bestimmten Umständen wissenschaftliche Forschung an "einwilligungsunfähigen Personen", selbst wenn diese Forschung nicht Teil der Therapie dieser Person ist. Mitglieder der österreichischen Bioethik-Kommission - allen voran Vorsitzender Johannes Huber - sind mit diesem Artikel nicht einverstanden, auch Vertreter von Behindertenverbänden laufen gegen die Formulierungen Sturm. Für eine Sitzung der Kommission im Dezember waren auch Behinderten-Vertreter eingeladen. Nun geht es darum, eine auch für Österreich tragbare Formulierung zu finden. "Die österreichischen Rechtsnormen haben ein höheres Niveau als der Grundkonsens der Bioethik-Konvention", sagte Huber gegenüber der APA. Für Mittwoch erhofft sich der Kommissions-Vorsitzende, wenn schon keine Entscheidung oder eine fertige Formulierung, dann doch eine "Klärung der Situation". (APA)