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FPÖ attackiert ORF-Berichterstattung
ORF-interne juristische Beurteilung sieht in "ZiB"-Beitrag "polemische Tendenz", die Grenze des Objektivitätsgebots erreicht
Die Kärntner FPÖ hat im Zusammenhang mit
der Berichterstattung des ORF rund um den Verfassungsgerichtshofes
(VfGH) den öffentlich-rechtlichen Sender heftig attackiert. Grund
dafür ist eine Analyse in der "Zeit im Bild 1" vom Montag, die nach
Meinung der Freiheitlichen "übelste parteipolitische Hetze" gewesen
sei. Die neue ORF-Generaldirektorin Monika Lindner räumte in einer
Stellungnahme ein, dass eine interne juristische Beurteilung des ORF
in dem "ZiB"-Beitrag eine "polemische Tendenz" sieht, "der die vom
Objektivitätsgebot gesetzten Grenzen jedenfalls erreicht".
"Vorgeschmack auf den unpolitischen ORF"
"Einen ersten Vorgeschmack auf den unpolitischen ORF" unter der
neuen Generaldirektorin hätten die Fernsehzuseher in der "ZiB 1" in
Form eines "Meinungskommentars" des Redakteurs Hanno Settele
erhalten, hieß es bei den Kärntner Freiheitlichen. "Dieser in Form
eines subjektiven Kommentars gehaltene Beitrag zur Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes keine Amtsenthebung gegen Adamovich
einzuleiten, kann nur als übelste parteipolitische Hetze gegen die
FPÖ und Landeshauptmann Jörg Haider im Besonderen bezeichnet werden",
stellte der Kärntner FP-Landesobmann Martin Strutz fest.
"Politische Meinungsmache
Strutz forderte Lindner auf, klar zur "politischen Meinungsmache"
in "Zeit im Bild"-Sendungen Stellung zu beziehen und kritisierte,
dass die führungslose Zwischenphase bis zur Bestellung neuer
Informationsintendanten und Sendungsverantwortlicher "offenbar von
linken Redakteuren dazu benutzt" werde, "gegen die neue
Führungsmannschaft zu rebellieren und beinharte Parteipolitik zu
betreiben". Der Beitrag von Settele sei ein "echter Skandal". Deshalb
werde die FPÖ-Kärnten alle rechtlichen Schritte gegen diese
Berichterstattung einleiten.
Analyse hat Grenzen zulässiger Kritik und analytischer Wertung nicht verlassen
Lindners Antwort: Sie habe zur FPÖ-Kritik umgehend eine
Stellungnahme der Sendungsverantwortlichen eingeholt. "In dieser wird
darauf hingewiesen, dass die Analyse die Grenzen zulässiger Kritik
und analytischer Wertung nicht verlassen hat. Die interne juristische
Beurteilung sieht hingegen eine polemische Tendenz des Beitrags, der
die vom Objektivitätsgebot gesetzten Grenzen jedenfalls erreicht."
Das Programmelement der "Analyse" sei eingesetzt worden, um
komplizierte Sachverhalte aufzuarbeiten und damit für das Publikum
transparenter zu machen. "Solche Analysen, die jeweils von einem
Redakteur im Bild vermittelt werden, bergen zwangsläufig die Gefahr
in sich, als persönlicher Kommentar empfunden zu werden. Sollte die
Analyse in der 'ZiB' vom 7. Jänner im Zusammenhang mit der
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes den Eindruck eines
Kommentars erweckt haben, so war dies nicht beabsichtigt und ist auch
keinesfalls erwünscht", erklärte die ORF-Chefin.
Rechtliche Klärung
Und weiter: "Seitens der FPÖ-Kärnten wurde eine rechtliche Klärung
der Frage angekündigt, die der unabhängige Bundeskommunikationssenat
vorzunehmen hätte. Dieser Schritt kann für künftige Streitfälle
Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Eine solche Entscheidung des
Senats wird auf zu ziehende Konsequenzen zu überprüfen sein." (APA)