Die Kärntner FPÖ hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung des ORF rund um den Verfassungsgerichtshofes (VfGH) den öffentlich-rechtlichen Sender heftig attackiert. Grund dafür ist eine Analyse in der "Zeit im Bild 1" vom Montag, die nach Meinung der Freiheitlichen "übelste parteipolitische Hetze" gewesen sei. Die neue ORF-Generaldirektorin Monika Lindner räumte in einer Stellungnahme ein, dass eine interne juristische Beurteilung des ORF in dem "ZiB"-Beitrag eine "polemische Tendenz" sieht, "der die vom Objektivitätsgebot gesetzten Grenzen jedenfalls erreicht". "Vorgeschmack auf den unpolitischen ORF" "Einen ersten Vorgeschmack auf den unpolitischen ORF" unter der neuen Generaldirektorin hätten die Fernsehzuseher in der "ZiB 1" in Form eines "Meinungskommentars" des Redakteurs Hanno Settele erhalten, hieß es bei den Kärntner Freiheitlichen. "Dieser in Form eines subjektiven Kommentars gehaltene Beitrag zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes keine Amtsenthebung gegen Adamovich einzuleiten, kann nur als übelste parteipolitische Hetze gegen die FPÖ und Landeshauptmann Jörg Haider im Besonderen bezeichnet werden", stellte der Kärntner FP-Landesobmann Martin Strutz fest. "Politische Meinungsmache Strutz forderte Lindner auf, klar zur "politischen Meinungsmache" in "Zeit im Bild"-Sendungen Stellung zu beziehen und kritisierte, dass die führungslose Zwischenphase bis zur Bestellung neuer Informationsintendanten und Sendungsverantwortlicher "offenbar von linken Redakteuren dazu benutzt" werde, "gegen die neue Führungsmannschaft zu rebellieren und beinharte Parteipolitik zu betreiben". Der Beitrag von Settele sei ein "echter Skandal". Deshalb werde die FPÖ-Kärnten alle rechtlichen Schritte gegen diese Berichterstattung einleiten. Analyse hat Grenzen zulässiger Kritik und analytischer Wertung nicht verlassen Lindners Antwort: Sie habe zur FPÖ-Kritik umgehend eine Stellungnahme der Sendungsverantwortlichen eingeholt. "In dieser wird darauf hingewiesen, dass die Analyse die Grenzen zulässiger Kritik und analytischer Wertung nicht verlassen hat. Die interne juristische Beurteilung sieht hingegen eine polemische Tendenz des Beitrags, der die vom Objektivitätsgebot gesetzten Grenzen jedenfalls erreicht." Das Programmelement der "Analyse" sei eingesetzt worden, um komplizierte Sachverhalte aufzuarbeiten und damit für das Publikum transparenter zu machen. "Solche Analysen, die jeweils von einem Redakteur im Bild vermittelt werden, bergen zwangsläufig die Gefahr in sich, als persönlicher Kommentar empfunden zu werden. Sollte die Analyse in der 'ZiB' vom 7. Jänner im Zusammenhang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes den Eindruck eines Kommentars erweckt haben, so war dies nicht beabsichtigt und ist auch keinesfalls erwünscht", erklärte die ORF-Chefin. Rechtliche Klärung Und weiter: "Seitens der FPÖ-Kärnten wurde eine rechtliche Klärung der Frage angekündigt, die der unabhängige Bundeskommunikationssenat vorzunehmen hätte. Dieser Schritt kann für künftige Streitfälle Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Eine solche Entscheidung des Senats wird auf zu ziehende Konsequenzen zu überprüfen sein." (APA)