Klagenfurt/Wien - Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider hat am Dienstag einen weiteren Grund gefunden, warum das Ortstafel-Erkenntnis nicht umzusetzen sei. Er präsentierte eine Interpretation des Urteils durch den Verfassungsdienst des Landes. Dem VfGH warf Haider vor, "hoffnungslos überfordert" zu sein, sich "weit über den gesetzlichen Rahmen hinausbewegt" und dabei "selbst die Rechtsstaatlichkeit verletzt" zu haben. Die Höchstrichter hätten bei ihrer Entscheidung nämlich "vergessen", entscheidende Teile des Volksgruppengesetzes, insbesondere aber die Topographieverordnung aufzuheben. Deshalb könne der Spruch, wonach zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufzustellen seien, gar nicht umgesetzt werden.

Dieser "schlampige" Umgang mit der Rechtsmaterie zeige deutlich, dass das Ortstafel-Erkenntnis "politisch motiviert war", behauptet Haider: "Das ist Missbrauch der Macht durch den VfGH."

Keine autorisierte Namen

Die Topographieverordnung von 1977 sei die Grundlage für zusätzliche zweisprachige Ortstafeln, deren Aufstellen vom Bezirkshauptmann zu erlassen sei. "Er (der Bezirkshauptmann, Anm.) kann es jedoch nicht, weil es für zusätzliche Tafeln keine autorisierten slowenischen Namen gibt", so Haider.

Slowenische Namen müssen von der Bundesregierung festgelegt und vom Hauptausschuss des Nationalrates genehmigt werden. Haider: "Die FPÖ wird in der Regierung sicher keine Zustimmung für neue Namen geben."

Aus dem Erkenntnis des VfGH zur Ortstafelregelung geht aber klar hervor, dass auch die Topographieverordnung aufgehoben wurde. Dabei geht der VfGH davon aus, dass eine Ortschaft wie etwa St. Kanzian am Klopeiner See auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung über einen längeren Zeitraum einen Minderheitenanteil von mehr als zehn Prozent aufweist und als "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung" gemäß Artikel 7 des Staatsvertrages anzusehen ist. (stein,derstandard,print-ausgabe,9.1.2002)