Wirtschaft
Wirtschaftskammer: Umtauschrecht wäre "Ende der Rechtssicherheit bei Verträgen"
Böhmdorfer vergesse Standards im Konsumentenschutz
Wien - Gegen den gestrigen Vorstoß von Justizminister Dieter
Böhmdorfer, ein generelles Umtauschrecht gesetzlich zu verankern, hat
sich am Donnerstag die Sektion Handel in der Wirtschaftskammer
ausgesprochen. Der Vorschlag sei angesichts der hohen Standards im
Konsumentenschutz "nicht ganz nachvollziehbar", betont Handelsobmann
Erich Lemler in einer Presseinformation. Ein generelles Umtauschrecht
würde laut Lemler zu einer enormen Belastung der Unternehmen führen
und sei das "Ende der Rechtssicherheit bei Verträgen". In den meisten Fällen werde von den Handelsunternehmen ohnedies
freiwillig ein Umtauschrecht gewährt. "Warum sollte jemand, der in
unbeeinflußter Entscheidung einen Vertrag schließt, von diesem
zurücktreten können, wenn der Vertragspartner seine Leistung
ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht hat?", argumentiert Lemler.
Eine solche Regelung widerspräche dem Grundsatz der Vertragstreue und
hätte weitreichende Auswirkungen auch auf andere Bereiche, befürchtet
er.
Bei beschädigter oder mangelhafter Ware bestehe ohnehin ein
Gewährleistungsanspruch, der mit 1. Jänner auf zwei Jahre verlängert
wurde. Im Versandhandel bestehe ein Rücktrittsrecht der Konsumenten,
zusätzlich würden Verbrauchern vielfach auch Garantieansprüche
eingeräumt. (APA)