Klagenfurt - "Ich habe nur Patienten, die mir eine Zahlungsbereitschaft
signalisierten, gefragt, ob sie zu einer Honorarvereinbarung bereit
wären", sagte der des Betruges angeklagte Klagenfurter Herzspezialist
Mittwoch nachmittag bei der weiteren Einvernahme durch Richterin
Michaela Wietrzyk. Außerdem habe er "niemanden zu einer Zahlung
genötigt oder gar Geld eingetrieben oder eingeklagt".
Nach eigenem Ermessen
Die Höhe des Honorars bemaß der Chirurg, der auch eine
Privatordination betrieb, nach einem eigenen Schema: "Waren Leute
schon ohne Erfolg bei zahlreichen anderen Ärzten, habe ich höhere
Summen berechnet. Sonst ging ich meist von denjenigen Summen aus, die
mir die Patienten freiwillig boten."
Der Herz-Thorax-Spezialist legte Wert darauf, dass die Behandlung der Patienten immer gleich gut gewesen sei - "egal, ob sie nichts, einige tausend oder 50.000
Schilling (3.633 Euro, Anm.) bezahlt hatten."
"Niemand wurde bevorzugt"
"Durch die Bezahlung erhöhten die Patienten lediglich die Chancen,
von mir persönlich operiert zu werden, von 60 auf 100 Prozent",
erläuterte der Primarius. "Außerdem bekamen sie eine positive,
optimistische Stimmung für die Operation und ein beruhigendes,
privates Gespräch als Paket dazu", sagte der Chirurg zu seiner
Gegenleistung für die Zahlungen. "Operiert habe ich aber jeden
Patienten, unabhängig von einem Geldfluß. Niemand wurde bevorzugt."
Rufmord ausschließen
Zu den von Verteidiger Hans Gradischnig in einem Wortduell mit
Staatsanwältin Gabriele Lutschounig durchgeklungenen Vorwürfen, die
Voruntersuchungen wären teilweise einseitig geführt worden,
antwortete die Vertreterin der Anklage: "Um eine medizinische
Rufmordkampagne auszuschließen, verfolgen wir angebliche Kunstfehler
abgesondert in einem anderen Prozess. Außerdem hätten wir nach einem
Vertuschungsversuch wie ihr Mandant ihn unternahm, jeden anderen in
U-Haft genommen."
Der Prozess wird freitags fortgesetzt, ein Urteil
ist frühestens am 1. März zu erwarten. (APA)