Europa
Türkisches Verfassungsgericht "verwarnt" Islamisten-Partei
Verbot angedroht
Ankara - Das türkische Verfassungsgericht hat die
islamistische Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AK Parti) unter
Führung des früheren Istanbuler Bürgermeisters Recep Tayyip Erdogan
"verwarnt". Dem am Mittwoch verkündeten Beschluss zufolge darf
Erdogan nicht länger als Gründungsmitglied der Partei fungieren. Wenn
die Partei der Aufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten Folge
leiste, müsse sie mit einem Verbotsverfahren rechnen, berichtete die
halbamtliche Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi. Die Partei ist aus dem Reformflügel der im Juni 2001 verbotenen
Tugendpartei (Fazilet) hervorgegangen. Erdogan, gegen den wegen einer
erst im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gelangten
aufrührerischen Rede aus dem Jahr 1994 ermittelt wird, tritt als
"moderner" Parteiführer unter den türkischen Islamisten auf. Er galt
lange Zeit als Favorit des früheren Ministerpräsidenten Necmettin
Erbakan, dem seit dem Verbot seiner Wohlfahrtspartei (Refah) Anfang
1998 für fünf Jahre jede politische Betätigung untersagt worden war. (APA/dpa)