Wien - Die Nachttempolimits für Pkw mit 110 km/h und für Busse mit 90 km/h wurden vom Verkehrsministerium mit 1. Jänner auf einigen Autobahnen außer Kraft gesetzt. Der ARBÖ kritisierte am Donnerstag in einer Aussendung, dass diese "längst überholten Bestimmungen" nur für zwei Autobahnabschnitte aufgehoben wurden. Für den Club sind diese Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß.Oberösterreich und Steiermark Schönheitsfehler der Verordnung ist nach Ansicht des ARBÖ, dass die Zurücknahme der seit 1989 geltenden Tempolimits in den Nachtstunden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur für die Innkreisautobahn (A8) und die Pyhrnautobahn (A9) - also für Oberösterreich und der Steiermark - erfolgte. "Sind einige Bundesländer gleicher als andere?", wurde gefragt. Diese Vorgangsweise erinnere an die unterschiedliche Geltung der Sommerreise-Verordnung, hieß es. Das erweiterte Lkw-Fahrverbot an zehn Wochenenden im Sommer gelte auf der Südautobahn (A2) nur bis zum Pack-Sattel, das Land Kärnten sei von dieser Verkehrssicherheitsmaßnahme ausgenommen. Nachtbeschränkung in Westösterreich
  • Tauernautobahn A 10 im gesamten Bereich (ausgenommen Tauern- und Katschbergtunnel)

  • Inntalautobahn A 12

  • Brennerautobahn A 13

  • Rheintalautobahn A 14

    "Nachttempofalle" ist nicht bekannt

    Im vergangenen Jahr waren laut dem Autoclub auf der Tauernautobahn zahlreiche Lenker gestraft worden. Diese Vorgangsweise sei längst überholt, da den Kraftfahrern aus dem In- und Ausland diese "Nachttempofalle" kaum bekannt beziehungsweise nur schwer erkennbar sei.

    Das Nachttempolimit sei längst nicht mehr zeitgemäß und müsse auch auf den verbleibenden vier Autobahnen zurückgenommen werden, forderte der ARBÖ. In den vergangenen 13 Jahren seien die Lärmschutzmaßnahmen bei Fahrzeugen, Schutzwänden und Straßenbelägen ja weiter verbessert worden.

    Nachtfahrverbot

    Für Lkw über 7,5 Tonnen sieht die Straßenverkehrsordnung übrigens auf allen Straßen Österreichs ein Fahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vor. Ausgenommen sind laut ARBÖ Berechtigte, beispielsweise lärmarme Lkw, die 60 km/h fahren dürfen. (APA)