Wien - Die Nachttempolimits für Pkw mit 110 km/h und für
Busse mit 90 km/h wurden vom Verkehrsministerium mit 1. Jänner auf
einigen Autobahnen außer Kraft gesetzt. Der ARBÖ kritisierte am Donnerstag in einer Aussendung, dass diese "längst überholten
Bestimmungen" nur für zwei Autobahnabschnitte aufgehoben wurden. Für
den Club sind diese Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß.
Oberösterreich und Steiermark
Schönheitsfehler der Verordnung ist nach Ansicht des ARBÖ, dass
die Zurücknahme der seit 1989 geltenden Tempolimits in den
Nachtstunden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur für die Innkreisautobahn
(A8) und die Pyhrnautobahn (A9) - also für Oberösterreich und der
Steiermark - erfolgte. "Sind einige Bundesländer gleicher als
andere?", wurde gefragt.
Diese Vorgangsweise erinnere an die unterschiedliche Geltung der
Sommerreise-Verordnung, hieß es. Das erweiterte Lkw-Fahrverbot an
zehn Wochenenden im Sommer gelte auf der Südautobahn (A2) nur bis zum
Pack-Sattel, das Land Kärnten sei von dieser
Verkehrssicherheitsmaßnahme ausgenommen.
Nachtbeschränkung in Westösterreich
Tauernautobahn A 10 im gesamten Bereich (ausgenommen Tauern- und
Katschbergtunnel)Inntalautobahn A 12Brennerautobahn A 13Rheintalautobahn A 14"Nachttempofalle" ist nicht bekannt
Im vergangenen Jahr waren laut dem Autoclub auf der Tauernautobahn
zahlreiche Lenker gestraft worden. Diese Vorgangsweise sei längst
überholt, da den Kraftfahrern aus dem In- und Ausland diese
"Nachttempofalle" kaum bekannt beziehungsweise nur schwer erkennbar
sei.
Das Nachttempolimit sei längst nicht mehr zeitgemäß und müsse auch
auf den verbleibenden vier Autobahnen zurückgenommen werden, forderte
der ARBÖ. In den vergangenen 13 Jahren seien die Lärmschutzmaßnahmen
bei Fahrzeugen, Schutzwänden und Straßenbelägen ja weiter verbessert
worden.
Nachtfahrverbot
Für Lkw über 7,5 Tonnen sieht die Straßenverkehrsordnung übrigens
auf allen Straßen Österreichs ein Fahrverbot zwischen 22.00 und 5.00
Uhr vor. Ausgenommen sind laut ARBÖ Berechtigte, beispielsweise
lärmarme Lkw, die 60 km/h fahren dürfen. (APA)