Einkommen
Rossmann fordert auch Freigabe für Gastronomie
Tourismus-Staatssekretärin: Wäre logische Schlussfolgerung - Kammer und Gewerkschaft skeptisch
Wien - Tourismus-Staatssekretärin Mares Rossmann (F) hat
heute, Dienstag, im Zuge der geplanten Reform des Gewerberechts - der
Entwurf hat heute den Ministerrat passiert - auch die Liberalisierung
des Gastgewerbes gefordert: "Nach der geplanten Liberalisierung des
Handels ist die Freigabe der Gastronomie nur eine logische
Schlussfolgerung, wenn der Handel künftig an Ausschankplätzen
Getränke ausgeben darf", sagte Rossmann zur APA. Über die Freigabe des Gastgewerbes gebe es derzeit Gespräche mit
den Sozialpartnern und mit dem Koalitionspartner ÖVP, berichtete
Rossmann. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) habe sich ihr
gegenüber für eine Freigabe des Gastgewerbes offen gezeigt. Das
Gastgewerbe müsse künftig auch andere Artikel verkaufen dürfen, es
gebe bereits genug Wettbewerbsverzerrung allein durch
Tankstellenshops, forderte Rossmann.
Gleiches Recht für Österreich
Dass mit einer Liberalisierung des Gastgewerbes künftig keine
Konzession zur Eröffnung eines Gastronomiebetriebs notwendig wäre,
sieht Rossmann nicht als Problem: "In Deutschland wird der
Befähigungsnachweis auch bereits nach weniger strengen Kriterien
vergeben, ein Deutscher konnte auch schon bisher im Zuge des
EU-Rechts damit in Österreich einen Gastronomiebetrieb eröffnen". Nun
müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen auch für Österreich geschaffen
werden.
Für die Gastronomie gibt es mit der Gewerberechtsnovelle 2002
einige Änderungen. Künftig obliegt der Bezirksbehörde auch die
Prüfung eines Befähigungsnachweises, das zusätzliche
Nachsichtverfahren beim Landeshauptmann entfällt. Für Gastgärten und
"Schanigärten" ist künftig die Öffnungszeit nicht mehr auf den
Zeitraum 15. Juni bis 15. September beschränkt, womit Betriebe mit
Gastgärten das ganze Jahr über bis 23 Uhr offen halten dürfen.
Bescheidmäßige Verlängerungen der Sperrstunde (23 Uhr) sollen nicht
mehr an eine Bedarfsprüfung gebunden werden. Weiters entfallen bei
den Gastgewerben die Betriebsarten (Restaurant, Cafe usw.)
Kritik der Tourismusgewerkschaft
Die Forderung Rossmanns, das Gastgewerbe zu liberalisieren, ist
heute auf heftige Kritik der Tourismusgewerkschaft gestoßen. Würde
das Gastgewerbe freigegeben, könnte jeder in Österreich ohne
Befähigungsnachweis Wirt werden, kritisierte der Vorsitzende der
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD), Rudolf
Kaske. Dies wäre ein Rückfall in die Steinzeit, bisher sei Qualität
untrennbar mit Aus- und Weiterbildung sowie Prüfungen, wie etwa der
Konzessionsprüfung, oder einem anderen Befähigungsnachweis, verbunden
gewesen, was sich durch die Liberalisierung ändern würde.
- Kammer gegen Freigabe des Gastgewerbes
WKÖ-Tourismussektionsobmann Schenner: "Abschaffung des Befähigungsnachweises wäre Anschlag auf den Qualitätstourismus"
Auch Wirtschaftskammer skeptisch
Gegen die Forderung Rossmanns hat sich auch die Sektion Tourismus
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ausgesprochen. Die
gewünschte Abschaffung des Befähigungsnachweises wäre "ein Anschlag
auf den Qualitätstourismus", meint Sektionsobmann Johann Schenner.
Die Zugangsvoraussetzungen im Gastgewerbe seien im Gegensatz zu
anderen Branchen im Zuge des EU-Beitritts bereits liberalisiert
worden, erläuterte Schenner in einer Pressemitteilung. Jeder
volljährige Bürger dürfe nach Ablegung einer Prüfung das Gewerbe
ausüben. Auch jede Lehrabschlussprüfung und jeder Abschluss einer
Tourismusfachschule biete ausreichende Voraussetzungen für den
ungehinderten Berufszugang. Der Befähigungsnachweis sei damit ein
notwendiges Qualifizierungsinstrument.
(APA)