Argentinien
Haftbefehle gegen weitere argentinische Junta-Militärs
Deutsche Studentin gefoltert und ermordet - Täter im Heimatland durch Amnestie geschützt
Nürnberg - Wegen der Ermordung einer deutschen Studentin
zu Zeiten der argentinischen Militärdiktatur hat die deutsche Justiz
gegen zwei weitere ehemalige Junta-Mitglieder Haftbefehl erlassen.
Die bundesweit federführende Nürnberger Staatsanwaltschaft
beschuldigt den 74-jährigen früheren Kommandanten Juan Bautista
Sasiain und den 65-jährigen Ex-Lagerkommandanten Pedro Duran Saenz,
für den Tod der 30-jährigen Tübinger Theologentochter Elisabeth
Käsemann im Mai 1977 mitverantwortlich zu sein. Das Amtsgericht Nürnberg hatte im gleichen Fall bereits im Juli
vergangenen Jahres als erstes deutsches Gericht einen Haftbefehl
gegen ein ehemaliges Mitglied der Militärjunta erlassen. Die
argentinische Justiz nahm darauf im Oktober überraschend den
78-jährigen früheren Junta-Kommandeur Carlos Suarez Mason in
Auslieferungshaft, die einen Monat später aber wieder aufgehoben
wurde. Gegen diesen Beschluss hatte die Bundesregierung Ende Dezember
in Argentinien Klage eingelegt.
Als politisch Andersdenkende entführt
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde Käsemann, die sich
einer linken Gruppierung angeschlossen haben soll, im März 1977 von
argentinischen Sicherheitskräften als politisch anders Denkende
entführt, in einer Kaserne gefangen gehalten und gefoltert. Im Mai
1977 wurde sie in das geheime Haftzentrum El Vesubio in der Nähe von
Buenos Aires verlegt. Kommandant Suarez Mason und sein Untergebener
Sasiain hatten dort die Befehlsgewalt. Duran Saenz war Kommandant des
Haftzentrums.
Die Nürnberger Justiz ermittelt seit 1998 im Fall Käsemann,
nachdem das Nürnberger Menschenrechtszentrum Strafanzeige gestellt
hatte. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass die fränkische
Staatsanwaltschaft als einzige Behörde in Deutschland Fälle
bearbeitet, in denen zurzeit der argentinischen Militärdiktatur
deutschstämmige Personen verschwanden oder getötet wurden. Derzeit
werfen die Ankläger in zwölf Fällen 74 ehemaligen Angehörigen der
Junta Mord, Totschlag, Menschenraub und Geiselnahme von 39 Opfern
vor. (APA/AP)