Wien - Im Zuge der Euroumstellung sorgen Kurzparkscheine, die noch Schilling-Beträge aufweisen, für Irritation bei den Autofahrern. "Dass viele nicht wissen, ob solche Parkscheine ihre Gültigkeit verlieren, kommt nicht von ungefähr. Schließlich wird das Thema Parkscheine mit ausgewiesenen Schilling-Beträgen in den einzelnen Gemeinden ganz unterschiedlich gehandhabt", erklärte ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel am Mittwoch in einer Aussendung. In etlichen Gemeinden verlieren Parkscheine ab einem bestimmten Stichtag Gültigkeit In etlichen Gemeinden verlieren Parkscheine, die auf Schilling lauten, ihre Gültigkeit ab einem bestimmten Stichtag, laut ÖAMTC bestehen aber regional unterschiedliche Termine hinsichtlich der Umtauschmöglichkeit der alten Parkscheine in Schilling auf Parkscheine in Euro. Dies sind zum Beispiel: Umtausch St. Pölten: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 31.1.2002 Klagenfurt: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002 Krems: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002 Waidhofen/Ybbs: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002 Graz: Gültigkeit bis 28.2.2002, Umtauschmöglichkeit bis 30.12.2002 ÖAMTC für Weiterverwendung Der Autofahrerclub erwartet, dass im Sinne einer bürgerfreundlichen und gerechten Vorgangsweise auch dann, wenn auf Schilling lautende Parkscheine noch nach dem Ende der Gültigkeit verwendet werden, nicht gestraft wird. "Schließlich wurden die Parkscheine ja im Vorhinein bereits bezahlt und von den Bürgern den Gemeinden daher gleichsam kostenlose Kredite gewährt", meinte Tippel. In manchen Gemeinden behalten Parkscheine mit Schilling-Beträgen weiterhin ihre Gültigkeit, das heißt, ein Umtausch ist nicht notwendig: Wien, Stockerau, Klosterneuburg, Wiener Neustadt, Freistadt, Lienz, Murau und Wolfsberg.(APA)