Adamovich reagierte, wie ein gewissenhafter Richter reagiert: Er leitete ein ordentliches Verfahren ein - gegen sich selbst. Das war sicher nicht politisch klug - konnte doch die FPÖ so noch länger öffentlich agitieren. Es war aber eben juristisch korrekt. Und Adamovich wurde ungewollt ein Held gegen Haider.
Im Schatten des Ortstafelstreits verschwand allerdings die wahre juristische Heldentat, die der Verfassungsgerichtshof unter der Präsidentschaft Adamovichs vollbrachte: Im Oktober hatten die Richter einen Teil des Bundesvergabegesetzes als verfassungswidrig aufgehoben - obwohl die Vorschrift vom Gesetzgeber als "Verfassungsgesetz" gegen den richterlichen Zugriff geschützt werden sollte.
Dieses selbstbewusste Urteil hat die Stellung des Verfassungsgerichts in Österreich nachhaltig gestärkt. Zum Verdruss der Politiker. (jwo, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 17.1.2002)