Wien - Die zeitlich unbegrenzte Umtauschmöglichkeit von Schilling-Bargeld in Euro bei den Kassen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gilt nur für "umlauffähige" Schilling-Banknoten und -Münzen inklusive gültiger Silbermünzen mit Schilling-Wert. Ältere, bereits eingezogene Schilling-Banknoten, wie etwa der bekannte Schrödinger-1000er, die sich möglicherweise noch in einigen privaten Bargeldbeständen finden, werden von der OeNB auch nach der Euro-Umstellung nur befristet umgetauscht. Wie schon öfters berichtet, ist der Schilling in Österreich noch bis 28. Februar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel. Bis dahin kann überall noch mit Schilling bezahlt bzw. in den Banken kostenlos in Euro umgetauscht werden. Danach ist ein Umtausch - unbefristet - nur mehr bei den acht Filialen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) mit Kassenbetrieb möglich. "Präklusivtermin" Generell liegt der so genannte "Präklusivtermin", das ist der letzte Tag für die Umwechslung von Banknoten, die bereits aus dem normalen Geldverkehr eingezogen wurden, genau 20 Jahre nach dem Einziehungstermin. Der Schrödinger-1000er, dessen Einziehungstermin der 20. April 1998 war, kann also noch längstens bis zum 20. April 2018 bei der OeNB in Euro umgetauscht werden. Dies geht aus einer Broschüre der OeNB hervor. Aus diesem Grund werden von der OeNB auch keine alten 5- oder 10-Schilling-(Silber)-Münzen zurückgenommen, da diese bereits seit 1970 bzw. 1977 "außer Kurs" sind. Folgende Fristen gelten für "alte" Schilling-Banknoten: Der 20-Schilling-Schein mit Carl Ritter von Ghega kann bis 30. 9. 2009 umgetauscht werden, der Ferdinand Raimund-50er bis 31. August 2008, der Angelika Kaufmann-100er bis 28. November 2006, der Josef Ressel-500er bis 31. August 2007, der Otto Wagner-500er bis 20. April 2018, der Bertha von Suttner-1000er bis 30. August 2005 und der Erich Schrödinger-1000er eben bis 20. April 2018. Die Valutenkassen der OeNB bieten außerdem noch bis 31. März 2002 die Möglichkeit des kostenlosen Umtausches von Währungen der anderen Euro-Länder in Euro an. Nicht angekauft werden dagegen Banknoten der Nicht-Euro-Länder England, Dänemark und Schweden bzw. von Drittländern sowie Fremdwährungsmünzen. Diese Währungen (nur Banknoten) können wie bisher in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden.(APA)