Berlin - Angehörige der Opfer eines NATO-Luftangriffs in Jugoslawien im Mai 1999 haben Schadenersatz-Klage gegen Deutschland erhoben. Beim Angriff auf die serbische Kleinstadt Varvarin starben damals zehn Menschen, mehr als 30 wurden verletzt. Kläger-Rechtsanwalt Ulrich Dost nannte am Donnerstag in Berlin als Ziel, die Verletzung der Menschenrechte und die Verantwortung Deutschlands für den Tötung von Zivilisten festzustellen. Die Zivilrechtsklage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Die Forderungen betragen 4,15 Millionen Euro. Nach Angaben des Anwalts feuerten zwei NATO-Flugzeuge am Sonntag, 30. Mai 1999, am Mittag vier Raketen auf die Brücke der Stadt. An diesem Tag sei Markt gewesen und ein Kirchenfest veranstaltet worden. Der Anwalt sagte vor Journalisten, der 4000 Einwohner-Ort Varvarin habe 200 Kilometer vom damaligen Kampfgebiet entfernt gelegen. In Varvarin und der näheren Umgebung habe es nie militärische Einrichtungen und auch keine Truppentransporte gegeben. Der Angriff habe sich gegen die Zivilbevölkerung gerichtet. Die allgemeinen Regeln des humanitären Völkerrechts seien verletzt worden. Angriffe auf die Zivilbevölkerung und unverteidigte Orte und Angriffe ohne Vorwarnung seien verboten. Deutschland habe Kenntnis von den Angriffsplänen gehabt und sich einverstanden erklärt. Vesna Milenkovic, die Mutter eines damals getöteten 15-jährigen Mädchens, sagte unter Tränen: "Wir wollen Gerechtigkeit." Bei einer Pressekonferenz der NATO in Brüssel sei der Angriff als legitim bezeichnet worden, sagte Dost. Das deutsche Verteidigungsministerium habe sein Bedauern ausgedrückt, Schadenersatz-Forderungen aber abgelehnt, da das Verhalten der Piloten nicht Deutschland zugerechnet werden könne. Ohne direkten Bezug zu Varvarin sagte ein deutscher Militär-Experte, die NATO wolle keine Zivilisten töten. Allerdings könnten zivile Verkehrsverbindungen militärisch wichtig werden, wenn Haupt- Transportwege zerstört sind. Es gebe aber auch "Fehl-Bombardierungen" durch Irrtümer in der Einschätzung der Bedeutung eines Angriffsziels.(APA/dpa)