Wien - Laut "Wiener Zeitung" will der Wiener Rechtsanwalt Hans Otto Schmidt den ehemaligen Gutachter im Blutplasma-Prozess gegen die Plasma-Firma Seroplas, den Linzer Hygieniker Helmut Mittermayer, auf 98 Mill. Schilling ( 7,12 Mill. Euro) Schadenersatz klagen.Neues Gutachten stelle damalige Expertise angeblich in Frage Der Grund laut der Tageszeitung: Ein neues Gutachten stelle Mittermayers damalige Expertise in Frage. Letzterer hätte zwar die Kausalität zwischen Plasmaspende und Hepatitis-Infektion bejaht, die hygienischen Verhältnisse bei dem Unternehmen aber als ausreichend bezeichnet. 259 Hepatitis-Opfer erhielten Entschädigungssumme Eigentlich hätte mit einem geschlossenen Vergleich längst Rechtsfriede eintreten sollen. 259 Hepatitis-Opfer, die sich bereits in den siebziger Jahren beim Spenden von Blutplasma mit dem Virus infiziert hatten, erhielten von der früheren Haftpflichtversicherung der Firma Seroplas, der Wiener Städtischen, im Juni des Vorjahres eine Entschädigungssumme von rund 130 Mill. S. (9,45 Mill. Euro). Übertragung durch "mangelhafte Desinfektion der Zentrifuge" In dem Musterverfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, das der Einigung vorangegangen war, hatte der Linzer Hygiene-Experte Univ.-Prof. Helmut Mittermayer ein Gutachten mit dem genannten Ergebnis erstellt. Ein neues Gutachten des Grazer Uni-Professors Harald H. Kessler im Rahmen der laufenden Vorerhebungen gegen Mitarbeiter der Plasmapheresestelle in der Wiener Gatterburggasse kommt nun offenbar zu einem anderen Ergebnis: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass ... offenbar Hygiene-Mängel bestanden." Am wahrscheinlichsten - so das Gutachten laut "Wiener Zeitung" - wäre eine Übertragung durch "mangelhafte Desinfektion der Zentrifuge und der Beutel mit Schläuchen anderer Spender nach Platzen eines Plastikbeutels" gewesen. Es hätte auch unsterile Scheren, mangelhafte Handdesinfektion und weitere Mängel gegeben. Klage gegen den Gutachter Schmidt will nun mit einer Klage gegen den Gutachter reagieren. Nur auf Grund der Expertise des Linzer Hygienikers sei das Grundsatzurteil gedrückt worden. Hätte Mittermayer nicht die Hygienemängel "heruntergespielt" ("Wiener Zeitung"), argumentiert Schmidt, wäre die beim Vergleich erzielte Summe um 98 Mill. S (7,12 Mill. Euro) höher gewesen. Genau diese Summe verlangt nun der Rechtsanwalt. Ein Aufforderungsschreiben soll den Gutachter demnach in den nächsten Tagen erreichen. Mittermayer steht Klage gelassen gegenüber Mittermayer selbst wusste, als ihn die "Wiener Zeitung" befragte, noch nichts von der Klage, die innerhalb Österreichs in dieser Dimension einzigartig sein dürfte. Er erklärte: "Ich habe damals nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, kann daher der Sache nur gelassen gegenüber stehen." Ihm kämen die Vorwürfe jedenfalls "absurd" vor. Möglicherweise handle es sich um einen "medialen Gag", oder es sei - so die "Wiener Zeitung" - "durchgesickert", dass er Gespräche geführt habe, in den jüngsten Hepatitisfällen in Wien, eine Expertise zu übernehmen, mutmaßte der Primar. (APA)