Geschlechterpolitik
Neue EU-Richtlinie für Gleichbehandlung
Österreichische Gesetzeslage wird von Kommission geprüft
Wien - Eine neue Enquete-Kommission soll das Thema
Gleichbehandlung auf weitere notwendige Gesetzesschritte überprüfen.
Darauf haben sich am Donnerstag die Abgeordneten der SPÖ, ÖVP und FPÖ
im Hauptausschuss geeinigt, wie das Parlament in einer Aussendung
bekannt gab. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob bzw.
welche Maßnahmen notwendig sind, um zwei neue Richtlinien der EU auf
dem Gebiet der Gleichbehandlung in Österreich umzusetzen. Zudem soll
der Bedarf an weitergehenden Gleichbehandlungsregelungen in der
österreichischen Rechtsordnung geklärt werden, um mögliche
Diskriminierungen auszuschließen. Beratung mit ExpertInnen
Die Enquete-Kommission soll sich aus 14 Abgeordneten (fünf SPÖ,
vier ÖVP, vier FPÖ und ein/e Grüne/r) zusammensetzen und an zwei
aufeinander folgenden Kalendertagen zusammentreten um danach eine
Empfehlung abzugeben. An den Beratungen sollen auch ExpertInnen
teilnehmen. Anlass für die Einrichtung der Enquete-Kommission sind
zwei neue EU-Richtlinien. Einerseits geht es um das Verbot
unmittelbarer Diskriminierung auf Grund der Rasse oder der ethischen
Herkunft. Hier ist eine Erleichterung der Beweislast zu Gunsten des
Diskriminierungsopfers vorgesehen. Die zweite EU-Richtlinie befasst
sich mit dem Bereich Arbeitswelt. Dabei sollen Diskriminierungen auf
Grund von Religion, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung
ausgeschlossen werden.
Grüne: "Antrag schwächelt"
Die Grünen hatten den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass
dieser "in allen Bereichen schwächelt". Zudem wird bezweifelt, dass
das Thema in der vorgesehenen Form ausreichend erörtert werden könne.
Abgesehen davon kritisieren die Grünen, dass sie in der Ausarbeitung
des Antrags nicht eingebunden gewesen seien. Von Seiten der SPÖ weist
man darauf hin, dass der ursprüngliche Vorschlag der SPÖ das Thema
Gleichbehandlung zu erörtern und eine Enquete-Kommission zur
Ausarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes einzurichten, keine
Mehrheit gefunden habe. Man begrüße aber die nunmehrige Entscheidung
und erwarte sich die Einbeziehung bereits geleisteter Vorarbeiten. (APA)