Wien - Dem Parlament wurde der von den Ministern Haupt und Bartenstein gemeinsam vorgelegte Bericht (III-135.d.B.) über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2000 zugemittelt.Insgesamt hatte die Anwaltschaft 2.679 Beratungen durchzuführen, davon betrafen u.a. 1160 die Diskriminierung durch sexuelle Belästigung, 264 die Festsetzung des Entgelts und 177 die Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei der Beförderung. Neu kamen 850 Beratungsfälle hinzu, davon bezogen sich 692 auf das Gleichbehandlungsgesetz. Wien hatte die meisten neuen Beratungsfälle (434), gefolgt von Tirol (163), zu verzeichnen. (red)