Feldkirch - Das Urteil der Geschworenen im Prozess gegen den rechtsextremen Zeitungsherausgeber Walter Ochensberger fiel eindeutig aus. Die acht Laienrichterinnen und -richter erkannten den Angeklagten in allen sechs Fragen der Anklage einstimmig für schuldig. Die Zusatzfragen der Verteidigung, die auf Rechtsirrtum des Angeklagten plädierten, wurden ebenso einstimmig verneint."Es gilt den Anfängen zu wehren und Zeichen zu setzen", erklärte Richter Peter Mück in der Urteilsbegründung. Ein Rechtsstaat habe es aber nicht nötig, diese Zeichen durch drakonische Strafen zu setzen, begründete er das Strafausmaß von zwei Jahren (16 Monate davon auf drei Jahre bedingt). Obwohl man dem Angeklagten, so Mück unter Hinweis auf Walter Ochensbergers einschlägige Vorstrafen, "eine gewisse Unverbesserlichkeit attestieren müsse, sei es nicht im Sinne des Rechtsstaates, "auf jemanden so draufzuschlagen, dass er nie mehr gesellschaftliche Akzeptanz erlangt". Walter Ochensberger quittierte das Urteil heiser mit "Bedenkzeit". In seinem Schlusswort hatte er vor Beginn der langen Beratungen der Laienrichter versprochen: "Wie immer dieser Prozess ausgehen wird, ich werde nie mehr über diese Themen schreiben." Ochensberger, seit Mitte der 70er-Jahre in diversen nationalen Gruppierungen tätig und seit 1983 hauptberuflich Journalist und Herausgeber einschlägiger Schriften, hatte nach Verbüßung seiner vorigen Haftstrafe in den Publikationen Phoenix und Top Secret abermals den Holocaust geleugnet, sich aber mit der Formel "Wir von Phoenix und Top Secret glauben an den Holocaust . . ., um einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen" vom Inhalt der Artikel distanziert. Mit dieser Distanzierung wollte er sich Straffreiheit sichern. (jub/DER STANDARD, Printausgabe 19./20.01.2002))