Berlin - Nach dem Veto des deutschen Bundeskartellamts gegen die Machtübernahme des E.ON-Konzerns bei Ruhrgas bleibt das Einschreiten der Politik die letzte Rettung. E.ON kündigte am Samstag bereits an, eine Ministererlaubnis im Bundeswirtschaftsministerium zu beantragen. Die Erlaubnis ist extrem selten und höchst umstritten. Die Möglichkeit, Entscheidungen des Kartellamtes per Ministererlass aus dem Weg zu räumen, gibt es im deutschen Recht seit 1973. Geregelt ist dies im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Sondererlaubnis kann demnach erteilt werden, "wenn ausnahmsweise die Beschränkung des Wettbewerbs aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig ist". Erst sechs Fälle Bisher gab es in Deutschland nur sechs Fälle. Die letzte datiert aus dem Jahr 1989. Damals gelang es Daimler-Benz per Erlass von FDP-Wirtschaftsminister Helmut Haussmann, die Fusion mit dem Luft- und Raumfahrtkonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) durchzuboxen. Dies war aber nur unter hohen Auflagen möglich, darunter der Verkauf der MBB-Beteiligung am Panzerbauer Krauss-Maffei, der vollständige Ausstieg aus der Marinetechnik sowie die vorgezogene Übernahme des finanziellen Risikos bei Airbus. Bei der damals in der Opposition stehenden SPD rief die Ministererlaubnis Empörung hervor. Vertreter der Partei drohten, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Das Verfahren für eine Ministererlaubnis ist langwierig. Formal müssen die betroffenen Unternehmen nach einer endgültigen Ablehnung durch das Kartellamt einen Antrag im Bundeswirtschaftsministerium einreichen. Dann muss zunächst die Monopolkommission, ein Wissenschaftsgremium, eine Stellungnahme abgeben. Erst dann darf der Minister seine Entscheidung bekannt geben. Für das ganze Verfahren bleiben dem Ministerium bis zu vier Monate Zeit. (APA)