Wien - Insgesamt 47.394 Anträge auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens wurden nach der Volkszählung von Österreichs Bürgermeistern eingereicht. Die Erfolgsaussichten dürften allerdings gering sein. Nur drei bis vier Prozent der bisher erledigten 12.000 Reklamationen wurde stattgegeben, meinte Johann Schadwasser, stellvertretender Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit im Innenministerium, am Montag gegenüber der APA. Die Auswirkungen auf den Finanzausgleich, der den Gemeinden entsprechend der Zahl ihr Hauptwohnsitze Steuermittel zuteilt, dürften deshalb gering sein. Mit den Reklamationsverfahren können Bürgermeister Einwohner ihrer Gemeinde, die dort nur einen Nebenwohnsitz haben, als Hautwohnsitzer beanspruchen. Wenn dem stattgegeben wird, erhalten sie zusätzliche Steuergelder. Für Nebenwohnsitzer gibt es hingegen kein Geld. Alleine aus Wien, einer so genannten "Studentenstadt", wurden ca. 32.000 Anträge im Innenministerium eingereicht. Auch nach den "Musterfällen" des Verwaltungsgerichtshofes wurden kaum Reklamationen zurückgezogen. Wien habe bisher aber nicht wesentlich gewonnen, sagte Schadwasser. Abschluss bis Ende März erwartet Er sei auch zuversichtlich, dass alle Reklamationen bis Ende März abgeschlossen werden könnten, meinte Schadwasser. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden dann der Statistik Austria, die für die Volkszählung verantwortlich ist, übermittelt. Sie ist aber nicht zwingend an die Entscheidungen des Innenministeriums gebunden. Für die Statistik Austria ist ausschlaggebend, wo der betroffene Bürger zum Stichtag (15. Mai 2001) den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse hatte. Die Bescheide des Innenministeriums richten sich hingegen nach den aktuellen Lebensumständen. Gravierende Unterschiede seien deshalb aber nicht zu erwarten, sagte Volkszählungs-Projektleiter Karl Isamberth. Die Bearbeitung der Reklamationen verursacht im Innenministerium auch einen erheblichen Mehraufwand. Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des VP-Abgeordneten Jakob Auer durch Innenminister Ernst Strasser hervorgeht, sind insgesamt 390 Bedienstete im Innenministerium rund 188.000 Stunden mit diesen Verfahren beschäftigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2,8 Millionen Euro (38,5 Mill. S). Das Innenministerium behandelt aber nur jene Fälle, die zwischen zwei Bundesländern angefochten werden. Für Reklamationen innerhalb eines Bundeslandes sind die Landeshauptleute zuständig. Insgesamt sind rund 70.000 Reklamationen anhängig. (APA)