Inland
Volkszählung: Fast 50.000 Reklamationen in Arbeit
Geringe Erfolgschance: Nur etwa vier Prozent wird stattgegeben
Wien - Insgesamt 47.394 Anträge auf Einleitung eines
Reklamationsverfahrens wurden nach der Volkszählung von Österreichs
Bürgermeistern eingereicht. Die Erfolgsaussichten dürften allerdings
gering sein. Nur drei bis vier Prozent der bisher erledigten 12.000
Reklamationen wurde stattgegeben, meinte Johann Schadwasser,
stellvertretender Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit im
Innenministerium, am Montag gegenüber der APA. Die Auswirkungen auf
den Finanzausgleich, der den Gemeinden entsprechend der Zahl ihr
Hauptwohnsitze Steuermittel zuteilt, dürften deshalb gering sein. Mit den Reklamationsverfahren können Bürgermeister Einwohner ihrer
Gemeinde, die dort nur einen Nebenwohnsitz haben, als Hautwohnsitzer
beanspruchen. Wenn dem stattgegeben wird, erhalten sie zusätzliche
Steuergelder. Für Nebenwohnsitzer gibt es hingegen kein Geld. Alleine
aus Wien, einer so genannten "Studentenstadt", wurden ca. 32.000
Anträge im Innenministerium eingereicht. Auch nach den "Musterfällen"
des Verwaltungsgerichtshofes wurden kaum Reklamationen zurückgezogen.
Wien habe bisher aber nicht wesentlich gewonnen, sagte Schadwasser.
Abschluss bis Ende März erwartet
Er sei auch zuversichtlich, dass alle Reklamationen bis Ende März
abgeschlossen werden könnten, meinte Schadwasser. Die diesbezüglichen
Ergebnisse werden dann der Statistik Austria, die für die
Volkszählung verantwortlich ist, übermittelt. Sie ist aber nicht
zwingend an die Entscheidungen des Innenministeriums gebunden. Für
die Statistik Austria ist ausschlaggebend, wo der betroffene Bürger
zum Stichtag (15. Mai 2001) den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse
hatte. Die Bescheide des Innenministeriums richten sich hingegen nach
den aktuellen Lebensumständen. Gravierende Unterschiede seien deshalb
aber nicht zu erwarten, sagte Volkszählungs-Projektleiter Karl
Isamberth.
Die Bearbeitung der Reklamationen verursacht im Innenministerium
auch einen erheblichen Mehraufwand. Wie aus der Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage des VP-Abgeordneten Jakob Auer durch
Innenminister Ernst Strasser hervorgeht, sind insgesamt 390
Bedienstete im Innenministerium rund 188.000 Stunden mit diesen
Verfahren beschäftigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2,8
Millionen Euro (38,5 Mill. S). Das Innenministerium behandelt aber
nur jene Fälle, die zwischen zwei Bundesländern angefochten werden.
Für Reklamationen innerhalb eines Bundeslandes sind die
Landeshauptleute zuständig. Insgesamt sind rund 70.000 Reklamationen
anhängig. (APA)